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Wirtschaft: Altersvorsorge: Eichel plant Pensionsfonds nach US-Vorbild

Die Bundesregierung will im Zuge der Rentenreform Pensionsfonds nach US-amerikanischem Vorbild einführen. Zugleich erwägt sie, das bisherige System der betrieblichen Altersversorgung grundlegend umzubauen.

Die Bundesregierung will im Zuge der Rentenreform Pensionsfonds nach US-amerikanischem Vorbild einführen. Zugleich erwägt sie, das bisherige System der betrieblichen Altersversorgung grundlegend umzubauen. Das geht aus einem Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums hervor. Finanzminister Hans Eichel (SPD) ist federführend für die staatliche Förderung der ab 2002 vorgesehenen betrieblichen und privaten Zusatzrente zuständig. Nach den Plänen seines Ministeriums, über die vergangene Woche auch Mitglieder der SPD-Fraktion unterrichtet wurden, sollen Pensionsfonds angelsächsischer Prägung in den Katalog förderfähiger Anlageformen für die Zusatzrente aufgenommen werden. Im Gegenzug sollen die Pensionskasse und die Direktversicherung als klassische Wege der betrieblichen Altersversorgung nur dann staatlich gefördert werden, wenn von den Beiträgen Sozialabgaben gezahlt werden.

Bislang sind diese Vorsorgewege unter bestimmten Bedingungen sozialabgabenfrei. Die anderen beiden Modelle einer Betriebsrente, die Unterstützungskasse und die Direktzusage, sollen nach Eichels Plänen generell nicht gefördert werden, weil von dem eingesetzten Kapital keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Hintergrund des neuen Konzepts ist die Furcht der Bundesregierung vor milliardenschweren Einnahmeausfällen bei der Kranken- und Rentenversicherung, wenn immer mehr Menschen ihr Geld in eine staatlich geförderte Betriebsrente stecken und das hierfür aufgewendete Einkommen sozialversicherungsfrei ist.

Ein zweiter Grund, warum die Bundesregierung ihre jahrelang reservierte Haltung gegenüber Pensionsfonds aufgeben will, liegt in der Europapolitik. Die EU-Kommission plant eine Richtlinie, wonach diese angelsächsische Form der Betriebsrente europaweit eingeführt werden soll. In dem Papier des Bundesfinanzministeriums heißt es denn auch, Pensionsfonds seien eine "Europa taugliche Option zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge".

Die Beiträge zu den Pensionsfonds sollen nach den Vorstellungen der Regierung aus versteuertem und sozialabgabenpflichtigem Einkommen stammen. Wie bei der geplanten Privatvorsorge soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, Aufwendungen von maximal vier Prozent des Einkommens am Jahresende als Sonderausgaben von der Steuer abzuziehen.

Die Leistungen aus den Pensionsfonds dürfen außer bei Invalidität erst nach dem 60. Lebensjahr und nur als laufende Rente ausbezahlt werden. Für die Anlage sollen dem Papier zufolge professionelle Finanzdienstleister zuständig sein. Die Unternehmen müssen die Fonds gegen Insolvenz versichern. Um die Betriebsrentenmodelle der Unterstützungkasse und der Direktzusage in die staatliche Förderung einzubeziehen, sollen beide laut Finanzministerium in Pensionsfonds umgewandelt werden können.

Arbeitsminister Walter Riester (SPD) unterstützt die Pläne. Riesters Sprecher Klaus Vater sagte, zwar sei über die Zulassung von Pensionsfonds zur betrieblichen Altersversorgung noch nicht entschieden. Es sei aber gut möglich, dass der Gesetzentwurf zur Rentenreform wie vom Finanzministerium skizziert geändert werde. Riester sei wie Eichel der Ansicht, dass die Beiträge zu allen Formen der betrieblichen Altersversorgung (BAV) künftig sozialabgabenpflichtig sein müssten. Dies trifft auf den Widerstand der Gewerkschaften IG Bau und IG BCE. Ihre Tarifverträge zur BAV sehen eine Beteiligung der Arbeitgeber vor, die sich aus den eingesparten Sozialbeiträgen speist.

huh

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