zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Altersvorsorge: Gütesiegel vom Staat bürgt nicht für Anlagequalität

Die Zertifizierung läuft auf Hochtouren. Die Mitarbeiter beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Bonn haben mit ihrer Arbeit losgelegt.

Die Zertifizierung läuft auf Hochtouren. Die Mitarbeiter beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Bonn haben mit ihrer Arbeit losgelegt. Peinlichst genau prüfen sie, ob die neuen Riester-Produkte den Namen verdienen und tatsächlich die Kriterien erfüllen, die der Gesetzgeber verlangt. Denn nur dann gibt es den gewünschten Zertifizierungsstempel und die Zusage, dass diese Produkte staatlich gefördert werden. "Bis zum Jahresende werden wir bis zu 20 000 Anträge prüfen", sagt ein Sprecher des Aufsichtsamtes. Und geht es nach den Plänen des Amtes, werden alle Verträge, die bis zum 30. November eingegangen sind, noch im Laufe des Dezembers zertifiziert. Die Fördergelder selbst werden aber erst ab 2003 rückwirkend für das Jahr 2002 ausbezahlt.

Geprüft wird also, ob die Verträge den formalen Anforderungen entsprechen: So müssen sich die Anbieter verpflichten, die privaten Rentenzahlungen nicht vor dem 60. Lebensjahr auszuzahlen, bis zum Ende der Sparphase den Erhalt des eingezahlten Kapitals zu garantieren und lebenslang gleichbleibende oder steigende Monatszahlungen sicherzustellen. Außerdem müssen die Abschlussprovisionen auf zehn Jahre verteilt und dem Kunden jährliche detaillierte Kontoauszüge zur Verfügung gestellt werden.

Da die staatlichen Aufseher nur die gesetzlichen Kriterien, nicht aber die Qualität der Anlagestrategie prüfen, warnen Verbraucherschützer davor, das Zertifikat überzubewerten: Denn ob der Anbieter seine Garantien auch erfüllen könne, bliebe außen vor. Deshalb müsse jeder Anleger vor Abschluss eines Riester-Vertrags unter anderem folgende Information erhalten: "Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind."

Im Klartext heißt das: Dem Bundesamt für das Versicherungswesen genügt die Zusage einer Kapitalanlagegesellschaft, am Ende der Sparphase mindestens das eingezahlte Kapital wieder auszuzahlen. Geht die Gesellschaft bis dahin wegen missglückter Anlagepolitik pleite, ist das Riester-Zertifikat das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Denn im Konkursfall sind Versicherungen - anders als Banken - nicht verpflichtet, mittels eines Feuerwehrfonds füreinander in die Bresche zu springen.

Der offizielle Zertifizierungsstempel sei vor allem als Bescheinigung für die steuerliche Behandlung der Anlageprodukte ausschlaggebend, sagt denn auch BAV-Präsident Helmut Müller. Das Amt weist aber auch darauf hin, dass es ihm als Aufsichtsbehörde der Versicherungen bisher gelungen sei, größere Pleiten und Schäden für die Versicherten zu vermeiden.

Tom Schoenenberger

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false