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Wirtschaft: Altes Putbus-Vermögen wechselt nicht den Eigner

BERLIN/RÜGEN (ADN).Die Klagen auf Rückübertragung des ehemaligen Besitzes des Fürsten Malte von Putbus auf der Insel Rügen sind vor Gericht endgültig gescheitert.

BERLIN/RÜGEN (ADN).Die Klagen auf Rückübertragung des ehemaligen Besitzes des Fürsten Malte von Putbus auf der Insel Rügen sind vor Gericht endgültig gescheitert.Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ließ in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Revision gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald auf Restitution nicht zu.Damit sind die Klagen auf Rückübertragung von 78 Landwirtschaften, zehn Forsten und vier Kreidebrüchen auf Rügen erfolglos geblieben, wie das Gericht mitteilte.Die Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald aus dem Jahr 1997 sind nunmehr rechtskräftig (BVerwG 7 B 440.97 u.a.).Der Erbe des Fürsten Malte von Putbus, Franz zu Putbus, hatte auf Rückübertragung des Eigentums seines Vaters geklagt, da dieser nicht im Zuge der Bodenreform von 1945 bis 1949, sondern bereits von den Nationalsozialisten enteignet worden sei.Malte von Putbus war 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen gestorben.

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