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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Wie korrigiere ich die Steuerdaten?

Ich habe festgestellt, dass auf der Mitteilung über die elektronischen Lohnsteuerdaten Fehler sind. Reicht es, wenn ich das dem Finanzamt mitteile oder muss ich auch den Arbeitgeber informieren?

Die aus dem Jahr 2010 fortgeschriebene Lohnsteuerkarte gilt bis auf Weiteres auch für das Jahr 2012. Bei den Vorbereitungen zur Abschaffung der papiergebundenen Lohnsteuerkarte gab es einige Probleme. Viele Bürger erhielten in den letzten Wochen wie Sie die Informationen zum Lohnsteuerabzug mit unrichtigen Abzugsmerkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Freibeträge). Aufgrund technischer Probleme wurde der Starttermin des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens verschoben. Der Abzug für Lohnsteuer erfolgt also auch noch im kommenden Jahr so wie in den Jahren 2010 und 2011. Bei wem sich keine Änderungen ergeben haben, der braucht nichts weiter zu tun.

Wenn Ihrem Arbeitgeber die richtigen Daten aus den Jahren 2010 beziehungsweise 2011bekannt sind, müssen Sie die fehlerhafte Mitteilung nicht vorlegen. Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Dem Arbeitgeber können alternativ entweder das Informationsschreiben des Finanzamtes über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug 2012 vorgelegt werden (Achtung: Nur verwenden, wenn diese auch richtig sind!) oder künftig ein Ausdruck der gültigen elektronischen Daten (Elstam). Diesen erhält man von seinem Wohnsitzfinanzamt.

Fehlerhaft mitgeteilte Abzugsmerkmale sollten jedoch bis Jahresende dem Finanzamt gemeldet werden, da sonst falsche Lohnsteuerabzüge drohen. Dadurch können vermeidbare Nachteile beim Nettolohn vermieden werden. Ein falscher Lohnsteuerabzug kann gegebenenfalls erst mit Beginn des elektronischen Verfahrens richtiggestellt werden. Durch eine Einkommensteuerveranlagung nach dem Ende des Jahres erfolgt stets eine abschließende Regulierung, damit werden versäumte Korrekturen sozusagen glattgebügelt.Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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