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Lutz Goebel

© Mike Wolff

Exklusiv

Angst vor dem Bundesverfassungsgericht: Unternehmer verschenken Betriebe

Wenn Unternehmer ihre Betriebe vererben oder verschenken, fallen derzeit kaum Steuern an. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob diese Steuerverschonung verfassungsgemäß ist. Viele Firmeninhaber reagieren aber schon jetzt und trennen sich von ihren Betrieben, sagt Lutz Goebel, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer.

Aus Angst vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Steuerprivilegien beim Vererben oder Verschenken von Betrieben versuchen Unternehmer derzeit im großen Stil, Steuern zu sparen, indem sie jetzt noch ihre Firmen oder Firmenanteile steuersparend auf ihre Kinder übertragen. „Jeder, der volljährige Kinder hat, macht das“, sagte Lutz Goebel, Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, dem Tagesspiegel. „Das kann man den Unternehmern auch nur empfehlen“, betonte der Verbandschef, der rund 5000 Mitglieder vertritt. Firmenerben müssen derzeit so gut wie keine Steuern auf das Betriebsvermögen zahlen, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht prüft aber derzeit, ob diese Regelung verfassungswidrig ist. Die Familienunternehmer sehen die weitere Entwicklung mit Sorge. „Besser wird die Regelung nicht“, befürchtet Goebel. Er warnte die Politik davor, die Daumenschrauben zu stark anzuziehen. Dann drohe die Auswanderung von Unternehmen. „Österreich und Schweden haben gar keine Erbschaft- und Schenkungsteuer“, sagte Goebel.

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