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Stefan Tweraser soll bei seinem Abschied als Marketingchef von Telekom Austria mehr als eine halbe Million Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

© dapd

Update

Anklage in Österreich: Google-Manager lässt seine Aufgabe ruhen

Deutschland-Vertriebschef Stefan Tweraser legt eine Zwangspause ein, weil er in Österreich wegen des Beitrags zur Untreue angeklagt ist.

Google zieht nun doch Konsequenzen aus der Untreue-Anklage gegen Stefan Tweraser in Österreich. Der Vertriebschef von Google Deutschland legt eine Zwangspause in seinem aktuellen Job ein. "Google hat sich mit Stefan Tweraser darauf verständigt, dass er angesichts einer Anklage gegen ihn im Zusammenhang mit der Tätigkeit für seinen früheren Arbeitgeber Telekom Austria seine Aufgaben für Google Deutschland zunächst ruhen lässt", sagte ein Unternehmenssprecher dem Tagesspiegel. Bis auf Weiteres werde Vertriebsmanager Alastair Bruce die Geschäfte führen.

Wie am Wochenende bekannt geworden war, soll Tweraser in seinem früheren Job bei Telekom Austria in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Das berichtete das österreichische Magazin „Format“. Bis 2007 war Tweraser Marketingchef des österreichischen Telekommunikationsunternehmens und soll sich im Rahmen seiner Vertragsauflösung eine zusätzliche Abfindung von 585.600 Euro verschafft haben. Diese „Treueprämie“, die ihm offiziell nicht zugestanden habe, sei mittels Scheinrechnungen über die Werbeagentur Euro-RSCG abgewickelt worden.

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte eine Anklage wegen des Verdachts, einen Beitrag zur Untreue geleistet zu haben. „Herr Tweraser soll eine ungerechtfertigte Abfertigung erhalten haben“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Abfertigung ist der österreichische Ausdruck für Abfindung.

„Format“ berichtete, dass Tweraser, der bei Google 350.000 Euro im Jahr verdiene, das Geld zurückzahlen wolle. Damit bleibe ihm die Anklage zwar nicht erspart, die Staatsanwaltschaft erkenne jedoch seine Reue an: „Die geständige Verantwortung von Tweraser“ werde mit seinem ernstlichen Bemühen um Gutmachung des Schadens als maßgeblicher Milderungsgrund zu beurteilen sein, zitiert das Magazin die Staatsanwaltschaft.

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