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Anlageberatung: Banken dürfen weiter Provisionen nehmen

Das Europaparlament entscheidet sich gegen ein Verbot. Deutschland will Verbraucherschutz durch eine strengere Aufsicht stärken.

Berlin - Nach dem Zusammenbruch der Lehman-Bank und Milliardenverlusten für die Anleger waren sich alle einig: Banken und Sparkassen gelobten, ihren Kunden keine riskanten Papiere mehr andrehen zu wollen, die Politik versprach eine schärfere Finanzaufsicht. Doch was als Tiger sprang, landete als Bettvorleger. Am Freitag stimmte das Europaparlament gegen ein Provisionsverbot für Banken und Sparkassen. „Die Lobbyarbeit der Banken hat funktioniert“, ärgert sich Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament. Das Problem: Die Banken erhalten Provisionen, wenn sie Kunden Geldanlageprodukte verkaufen. Verbraucherschützer halten das für fatal. Sie werfen den Bankberatern vor, ihren Kunden nicht die Anlagen zu verkaufen, die zu ihnen passen, sondern stattdessen lieber solche Produkte, die hohe Provisionen abwerfen. Die Kreditwirtschaft hält dagegen: Viele Kunden könnten sich eine Honorarberatung nicht leisten, betonen die Anbieter. Zudem sei das Provisionsmodell – anders als die Beratung gegen Honorar – in Deutschland üblich und werde von den Kunden gewollt. In den Niederlanden und in Großbritannien ist die Beratung auf Provisionsbasis dagegen verboten. Noch im September hatte es auch unter den Fraktionen im Europaparlament eine Mehrheit für ein Verbot von Provisionen gegeben. Doch kaum war dieser Plan bekannt geworden, intervenierten die Banken.

Mit Erfolg: Zunächst lehnte der zuständige Ausschuss des Parlaments ein Provisionsverbot ab, am Freitag schloss sich nun auch das Plenum der Absage an. Banken und Sparkassen dürfen auch weiterhin auf Provisionsbasis arbeiten, nur unabhängigen Finanzberatern sollen derartige Belohnungen untersagt werden. „Für den normalen Menschen ändert sich nichts“, fürchtet Giegold. Daran dürfte auch die Reform der Finanzaufsicht, die der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat, nicht viel ändern. Zwar wird nun per Gesetz ein Beschwerdeverfahren für Verbraucher und -verbände geschaffen, die sich bei der Finanzaufsicht Bafin über die schlechte Beratung in Banken beklagen wollen. Doch das und der neue Verbraucherbeirat, der bei der Bafin eingerichtet wird, bleiben weit hinter dem zurück, was sich Verbraucherschützer erhofft hatten: den Verbraucherschutz als Kernaufgabe der Finanzaufsicht zu verankern.

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