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Wirtschaft: Anlagevermögen

Mit dem Anlagevermögen (siehe Bericht auf Seite 22) sind laut Handelsgesetzbuch die Gegenstände in einem Unternehmen gemeint, die dazu bestimmt sind, „dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“. Dazu gehören immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Sachanlagen wie etwa Maschinen und Finanzanlagen wie Aktien.

Mit dem Anlagevermögen (siehe Bericht auf Seite 22) sind laut Handelsgesetzbuch die Gegenstände in einem Unternehmen gemeint, die dazu bestimmt sind, „dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen“. Dazu gehören immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Sachanlagen wie etwa Maschinen und Finanzanlagen wie Aktien. Das Umlaufvermögen enthält dagegen alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen. So wird zum Beispiel die von einem Maschinenbauer angefertigte Maschine im Umlaufvermögen bilanziert, schließlich soll sie verkauft werden. Dieselbe Maschine müsste ein Unternehmen, das damit eigene Waren produziert, im Anlagevermögen bilanzieren. Je nachdem, ob ein Gegenstand im Anlage- oder im Umlaufvermögen aufgeführt wird, gelten andere Bilanzierungsregeln. Verringert sich auf Grund von Kursschwankungen der Wert einer Aktie im Umlaufvermögen, so muss ihr Wert in der Bilanz nach unten korrigiert werden. Im Anlagevermögen dagegen kann die Aktie weiter zum alten Wert aufgeführt werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. shr

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