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Wirtschaft: Anleger des Promi-Fonds wehren sich

Gläubigerversammlung am Montag

Berlin - Die 6500 geprellten Anleger des von prominenten Politikern wie Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) beworbenen MFS-Vermögensfonds können sich Hoffnung auf Schadenersatz machen. Am kommenden Montag findet in Hamburg die erste Gläubigerversammlung statt, auf der die Interessen der Fondszeichner gebündelt und ein Gläubigerausschuss gewählt werden sollen. „Die Chancen auf Schadenersatz stehen gut“, sagte Dietmar Kälberer von der Rechtsanwaltskanzlei KTAG am Freitag dem Tagesspiegel. Die KTAG hat sich mit der Kanzlei Göddecke zusammengetan, um die Interessen von mehr als 120 Anlegern zu vertreten. Weitere Kanzleien in Düsseldorf und Heidelberg engagieren sich ebenfalls. Insgesamt flossen 43,5 Millionen Euro in den Fonds.

Der im März 2004 aufgelegte „MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I“ sollte ursprünglich 200 Millionen Euro einsammeln. Doch die Finanzaufsicht BaFin untersagte im September 2005 den Vertrieb. Die Begründung lautete: Unerlaubte Bankgeschäfte. Die Fondsinitiatoren, darunter Berlins ehemaliger Schulsenator Walter Rasch (FDP), der als Geschäftsführer tätig war, hatten mit Steuergutschriften und einer langfristigen Rendite von bis zu zehn Prozent geworben. Ziel des Fonds waren Investitionen in Aktienfonds, Hedge-Fonds, Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.

Die Zeitschrift „Finanztest“ hatte vor dem „Zockerangebot“ gewarnt. Die KTAG Rechtsanwälte haben neben den Schadenersatzklagen außerdem bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig Strafanzeige „wegen des Verdachts der Untreue“ gestellt. Walter Rasch hat seinerseits gegen die Finanzaufsicht einstweiligen Rechtsschutz beantragt und die KTAG wegen unwahrer Behauptungen verklagt.

Von den Einlagen der Anleger ist nach der Schließung des Fonds nur ein Bruchteil auffindbar. Der Insolvenzverwalter sammelte noch 5,1 Millionen Euro liquide Mittel ein. Eventuell sind bei einem Treuhänder weitere zwei Millionen Euro auffindbar. 22 Millionen Euro waren zuvor für Anlaufkosten und Provisionen verbraucht worden, elf Millionen Euro erhielt der Finanzvertrieb Invictum.

Die Anwälte glauben, dass geschädigte Anleger, die Klage einreichen, Anspruch auf Schadenersatz haben. Es sei mit einer Rückzahlungsquote von zehn Prozent zu rechnen. „Die Fondsinitiatoren, vor allem Herr Rasch, haften nach unserer Auffassung wegen nicht anleger- und anlagegerechter Beratung beim Fondsvertrieb“, sagte Dietmar Kälberer. Die Anwälte stützen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei fehlender Erlaubnis Verantwortliche persönlich für den Schaden haften müssen. Aber auch der Aufsichtsrat und die Fonds-Vermittler könnten laut Kälberer haftbar gemacht werden.

Betroffenen Anlegern empfahl Kälberer, von ihrem Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung am Montag Gebrauch zu machen. Entweder, indem sie selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich von anderen Anlegern oder – kostenpflichtig – durch einen Anwalt vertreten lassen.

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