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ANLEGER Frage: An Eva Bell Verbraucherzentrale Berlin

Muss ich Riester kündigen?

Ich zahle seit 2004 als angestellter Architekt Rentenbeiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Ende 2005 habe ich zusätzlich eine Riester-Rente abgeschlossen. Meine Teilnahme am Versorgungswerk wurde damals nicht hinterfragt. Nun werden aber bereits gezahlte Zulagen aus den Vorjahren zurückgefordert, weil ich offenbar nicht zulagenberechtigt bin. Den Steuervorteil im Rahmen der Einkommensteuererklärung habe ich immer problemlos erhalten. Soll ich den Riester- Vertrag nun kündigen? Habe ich auch Probleme mit dem Finanzamt zu befürchten?

Seit zehn Jahren unterstützt Vater Staat die private Altersvorsorge. Zulagen und Steuervorteile machen die Riester-Rente für Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb richtig attraktiv. Allerdings ist das Fördergeld nicht für jeden zugänglich und kann – wenn kein Anspruch besteht – auch zurückgefordert werden.

Im Jahr 2011 buchte die Zentrale Zulagenstelle in insgesamt 1,5 Millionen Fällen Zulagen zurück. Vielfach waren damals junge Eltern unwissentlich in die Zulagenfalle getappt, weil nach der zahlungsfreien Elternzeit der fällige Eigenbeitrag nicht geleistet wurde. Der Gesetzgeber sah sich wegen dieser Panne zu einer Gesetzesänderung veranlasst. Seit dem vergangenen Jahr gibt es deshalb einen Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro; die Eltern konnten ihre Beiträge nachzahlen.

Anspruch auf eine staatliche Riester- Förderung haben in der Regel rentenversicherte Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind. Freiberufler wie Ärzte, Apotheker oder Architekten gehören nicht in den Kreis der Förderberechtigten. Sie sind stattdessen in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Sollten Sie Zweifel haben, ob die Rückforderung berechtigt war, können Sie innerhalb eines Jahres über Ihren Riester- Anbieter bei der Zulagenstelle die Festsetzung der Zulage beantragen. Dann wird Ihr Fall noch einmal geprüft. Sollte der Wegfall der Förderung allerdings durch einen Bescheid bestätigt werden, können Sie dagegen nur noch Einspruch erheben und eine Klage beim Finanzgericht einreichen. Auch die Steuerbegünstigung ist infrage gestellt.

Der Vertrag bleibt dennoch bestehen. Ohne den staatlichen Zuschuss wird daraus dann ein normaler Spar- oder Versicherungsvertrag. Angesichts der oftmals hohen Verwaltungskosten ist allerdings fraglich, ob sich der Vertrag auch ohne die Zulagen noch lohnt. Wirtschaftlicher ist es hier oftmals, den Vertrag ruhen zu lassen, also von Beitragszahlungen freizustellen.

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An Eva Bell

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