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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Wie bekomme ich Schadenersatz?

Ich habe während der Krise mit einem Investmentfonds Verluste erlitten. Jetzt habe ich erfahren, dass ich Anspruch auf Schadenersatz habe, wenn der Bankberater mich nicht über seine Provision informiert hat. Das hat er meines Wissens nach nicht getan. Wie soll ich jetzt vorgehen?

Anlässlich der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Schadenersatzansprüche Lehman-Geschädigter gegen die beratende Bank wurde über die Aufklärungspflichten der Banken beim Vertrieb von Anlageprodukten wieder verstärkt berichtet. Der Bundesgerichtshof hält, soweit man aus seiner Pressemitteilung erkennen kann (die Urteile sind noch nicht im Volltext veröffentlicht), an seiner Rechtsprechung fest, wonach versteckte Innenprovisionen und Rückvergütungen Dritter (sogenannte Kick- Backs) von der Bank im Rahmen der Beratung offengelegt werden müssen. Dagegen muss die Bank nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf von Produkten aufklären, wenn sie diese selbst zuvor mit Rabatt erworben hat. Für den Kunden sei es in einem solchen Fall offensichtlich, dass die Bank eigene Gewinninteressen verfolge, so dass darauf nicht gesondert hingewiesen werden müsse.

In Ihrem Fall sollte also zunächst geklärt werden, ob die Bank tatsächlich Provisionen oder Rückvergütungen erhalten hat. Wenn ja, kommt es auf den Verlauf und den Inhalt der Beratung an. Alle Unterlagen, die sie bei der Beratung erhalten haben, etwa der übliche Fragebogen über Vorkenntnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft, die Ihnen übergebenen Prospekt- und Werbeinformationen und auch Ihre eigenen Aufzeichnungen können wichtig sein und sollten ausgewertet werden. Sehr gut ist es natürlich, wenn Sie einen Zeugen für das Beratungsgespräch haben, der Sie zur Bank begleitet hat und den Inhalt der Beratung bestätigen kann.

Weil es dabei sehr auf den Einzelfall ankommt, sollten Sie diese Informationen von einem Anwalt prüfen lassen, um dann entscheiden zu können, ob sich ein Prozess lohnt und welches Kostenrisiko Sie dabei eingehen. Ist die Beweislage klar, dann kann es durchaus gelingen, auch ohne Gerichtsverfahren eine Einigung mit der Bank zu erreichen.

Leichter fällt die Entscheidung, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernimmt. Die Deckungszusage holt, wenn sie noch nicht vorliegt, Ihr Anwalt ein.

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an Malte Diesselhorst

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