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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Sparen bei der Abgeltungsteuer?

Der Abgeltungsteuer unterliegen Kursgewinne, Dividenden und Ausschüttungen. Welche legalen Möglichkeiten gibt es, die Steuer bei der Geldanlage zu vermeiden?

Vor und mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wurde Anlegern sofort eine Vielzahl von Produkten angeboten, die mit der Vermeidung der neuen Steuer beworben wurden: Dachfonds, Steueroptimierte Geldmarkt- und Rentenfonds, offene Immobilienfonds mit im Ausland versteuerten Mieterträgen und geschlossene Fonds, die von der Abgeltungsteuer nicht betroffen sind. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass allein die Freude, Steuern zu sparen, als Grundlage einer Anlageentscheidung nicht taugt. Bei vielen der angebotenen Produkte zur legalen Steuervermeidung hapert es an der Transparenz, und die tatsächliche Rendite wird durch versteckte Kosten so belastet, dass sie mit Direktinvestitionen in Aktien oder Anleihen dauerhaft nicht mithalten können.

Eine Optimierungsmöglichkeit bietet sich Anlegern bei der Nutzung der Freibeträge und der Verrechnung von Verlusten. Wer Depots bei mehreren Banken führt, sollte regelmässig prüfen, ob die Freibeträge richtig verteilt sind. Entstehen in einem Depot Verluste, die mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung der Bank beantragt und der Steuererklärung beigefügt werden. Für Anleger mit einem Grenzsteuersatz unter 25 Prozent kann sich auch eine Günstigerprüfung lohnen. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer, kann die Veranlagung nach dem günstigeren persönlichen Steuersatz erfolgen.

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an Malte Diesselhorst

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