zum Hauptinhalt

ANLEGER Frage: An Malte Diesselhorst Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Welche Steuer auf Auslandsaktien?

Ich habe vor einiger Zeit ausländische Aktien erworben und wundere mich nun über die hohen steuerlichen Abzüge: Quellensteuer im Ausland, Kapitalertragsteuer auf die Dividende, Solidaritätszuschlag. Mein Bankberater, der mir den Kauf empfohlen hat, hatte mich nicht darauf hingewiesen. Was kann ich dagegen tun? Und welche Steuern muss man generell bei Auslandsaktien und -fonds berücksichtigen?

Auch erfahrene Bankberater dürften Schwierigkeiten haben, die komplizierten Regelungen zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden ganz zu überblicken. Selbst im eigentlich harmonisierten europäischen Wirtschaftsraum herrscht eine bunte Vielfalt. Nicht wenige Anleger geben deshalb verzweifelt auf, wenn es darum geht, sich die zu viel bezahlten Steuern zurückzuholen.

Geregelt wird das Problem durch Doppelbesteuerungsabkommen, die unter anderem dafür sorgen sollen, dass Gewinne aus Aktien nicht zweimal besteuert werden. In der Praxis bedeutet das, dass für die meisten Länder 15 Prozent der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Ist die ausländische Quellensteuer höher, kann der Anleger die Erstattung des darüber hinausgehenden Betrages im jeweiligen Land beantragen. Dem deutschen Anleger wird also von der ausgezahlten, schon mit Quellensteuer belasteten Dividende ein Betrag von 25 Prozent für die Abgeltungsteuer und die anrechenbare Quellensteuer abgezogen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müsste er nun die Erstattung der über 15 Prozent hinausgehenden Quellensteuer im Ausland beantragen.

Die praktische Handhabung ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich. Inhaber italienischer oder französischer Aktien etwa berichten über lange Bearbeitungszeiten und komplizierte Verfahren. Der Antrag auf Erstattung der Quellensteuer kann über die depotführende Bank gestellt werden, vorher sollte aber geklärt werden, ob die Gebühren den möglichen Erstattungsbetrag nicht übersteigen. Wer den Antrag selbst stellen möchte, kann sich die notwendigen, von Land zu Land unterschiedlichen Formulare beim Bundesamt für Steuern im Internet besorgen. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bietet auf ihrer Internetseite ebenfalls die Formulare und Unterstützung bei der Antragstellung an.

In der Praxis führen die komplizierten Regelungen jedoch dazu, dass Privatanleger oft auf die Erstattung der Quellensteuer im Ausland verzichten. Die Harmonisierung und Vereinfachung der Quellensteuer und der Anrechnungs- und Erstattungsverfahren in Europa wäre also ein Schritt, Aktienanlagen gerade im europäischen Ausland attraktiver zu machen.

– Haben Sie auch eine Frage?

 Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Geld@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Geld, 10876 Berlin

An Malte Diesselhorst

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false