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Wirtschaft: Anleger wollen eine Milliarde

Schadenersatzforderung an die Hypo Real Estate erhöht sich beträchtlich

München - Ein Jahr nach einer ersten Stützungaktion für die Münchner Hypo Real Estate (HRE) durch den Bund und ein Bankenkonsortium sieht sich das Kriseninstitut mit einer Milliardenklage konfrontiert. Für seinen Mandanten Christian Wefers, der von der HRE Schadenersatz verlangt, habe sich die bisherige Klagesumme auf fast eine Milliarde Euro verdreifacht, gab Anlegeranwalt Andreas Tilp auf Anfrage bekannt. Er habe am vergangenen Montag in der Klageerweiterung auch neue Beweise in Form schriftlicher Unterlagen sowie mündlicher Aussagen präsentiert und komme damit den Forderungen des Richters Mathias Ruderisch nach. Im Detail wollte der Anwalt nichts zu den neuen Beweisen sagen.

Bei einer Verhandlungsrunde Anfang August hatte der Richter die Klage als nicht schlüssig bezeichnet und Wefers ohne Nachbesserung wenig Hoffnung auf eine größere Schadenersatzsumme gemacht. Der Kläger will beweisen, dass die Bank und ihre früheren Manager Mitteilungspflichten verletzt und ihre Aktionäre so in die Irre geführt haben. Wefers ist selbst Jurist und hat nie eine HRE-Aktie besessen. Er ließ sich aber Forderungen von Kapitalanlagefonds abtreten.

Nun machen Wefers und Tilp allerdings auch eine Verletzung der Prospekthaftung geltend und hoffen, das Gericht damit überzeugen zu können. Prospekthaftung gilt unter Juristen als das schärfste Schwert von Anlegern. Die HRE hatte im Oktober 2007 neue Aktien ausgegeben, um damals die Pfandbriefbank Depfa für eine Milliardensumme zu kaufen. Deren Geschäfte verursachten später maßgeblich die Beinahe-Pleite des Mutterkonzerns. Im Prospekt für diese Kapitalerhöhung habe die HRE zumindest in einem entscheidenden Punkt Unwahres behauptet, sagen Tilp und Wefers. Die Anwälte der HRE müssten nun beweisen, dass damals alle Angaben korrekt waren.

Entscheidend für die Höhe der Klagesumme ist auch der Zeitraum, für den der Bank eine Falschinformation vorgeworfen wird. Diese Periode hat der Kläger nun um neun Monate erweitert. Angefochten werden alle Käufe von HRE-Aktien zwischen dem 11. Juli 2007 und dem 4. Oktober 2008. Das Gericht hat in einem vorangegangenen Prozess eine Schadenersatzpflicht der HRE aber nur vom 27. November 2007 bis 15. Januar 2008 als wahrscheinlich beurteilt.

Die HRE und ihre Anwälte bestreiten jede Pflichtverletzung und damit auch jede Schadenersatzpflicht. Ein Urteil verkündet das Gericht in erster Instanz voraussichtlich Mitte Januar 2010. Falls die HRE verurteilt wird, muss der Steuerzahler für alle Schadenersatzansprüche aufkommen, weil die Bank bis dahin komplett verstaatlicht sein dürfte. tmh

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