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Wirtschaft: Anspruch auf Domainnamen: UN-Schiedsgericht verbietet "Cybersquatting"

Im Streit um das Namensrecht an Internetadressen hat ein UN-Schiedsgericht zu Gunsten mehrerer Konzerne entschieden: Die Weltorganisation zum Schutz intellektuellen Eigentums (WIPO) gab am Montag bekannt, dass eine Reihe von Unternehmen Anspruch auf die im Internet angemeldeten Adressen mit ihrem Namen haben. Dies gilt als Schlag gegen die Praxis des "Cybersquatting": Dabei melden Firmen im voraus Internetadressen mit dem Namen von Konzernen an, um sie dann gegen hohe Beträge an die Unternehmen zu verkaufen.

Im Streit um das Namensrecht an Internetadressen hat ein UN-Schiedsgericht zu Gunsten mehrerer Konzerne entschieden: Die Weltorganisation zum Schutz intellektuellen Eigentums (WIPO) gab am Montag bekannt, dass eine Reihe von Unternehmen Anspruch auf die im Internet angemeldeten Adressen mit ihrem Namen haben. Dies gilt als Schlag gegen die Praxis des "Cybersquatting": Dabei melden Firmen im voraus Internetadressen mit dem Namen von Konzernen an, um sie dann gegen hohe Beträge an die Unternehmen zu verkaufen. Betroffen von der Entscheidung sind unter anderem die Deutsche Bank, Time-Warner und Emi, der Pharmahersteller Pharmacia and Upjohn sowie Toshiba. Gemäß dem Schiedsspruch kann die Deutsche Bank nun die Internetadresse "deutsche-bankerstrust.com" benutzen, obwohl der Domainname von der US-Firma E Business International angemeldet wurde.

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