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Mehr Klarheit: Inkassobüros müssen künftig sagen, woher die Forderung kommt, die sie eintreiben.

© dpa

Anti-Abzocke-Gesetz: Mehr Schutz vor schmutzigen Geschäften

Ein neues Gesetz schützt die Verbraucher vor Gewinnspielen, unmäßigen Inkassodiensten und begrenzt die Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Am Freitag hat der Bundesrat zugestimmt - auf den letzten Drücker.

Verbraucher werden künftig besser vor unlauteren Geschäften am Telefon und im Internet geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag das „Anti-Abzocke-Gesetz“. Danach dürfen Gewinnspielverträge künftig nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden. Außerdem werden die Abmahngebühren von Anwaltskanzleien bei Urheberrechtsverletzungen im Internet gedeckelt und die Höhe von Inkassoforderungen wird begrenzt. Die Änderungen im Überblick:

Telefon: Die Teilnahme an telefonischen Gewinnspielen muss vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden. Damit soll verhindert werden, dass Menschen Gewinnspielverträge eingehen, ohne die langfristigen finanziellen Folgen überblicken zu können. Für unerlaubte Werbeanrufe können zudem künftig Bußgelder von bis zu 300 000 Euro (bisher: 50 000 Euro) verhängt werden. Geldbußen können dann auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden. Bisher galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen. Die Neuerungen könnten noch im Herbst in Kraft treten. Bereits seit 2009 ist Telefonwerbung nur bei vorheriger Einwilligung durch Verbraucher zulässig. Bei Verstößen droht Unternehmen seitdem ein Bußgeld. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummern unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Nach Angaben von Verbraucherschützern werden die Vorschriften aber oft missachtet.

Internet: Bei einer ersten Abmahnung durch Anwälte – etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Onlinetauschbörsen – soll künftig ein Gebühren-Höchstbetrag von knapp 148 Euro gelten. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Dazu kamen häufig noch die wesentlich höheren Forderungen von Firmen der Film- oder Musikindustrie, die durch die Kanzleien vertreten wurden. Außerdem können Verbraucher künftig nur noch an ihrem Wohnsitz verklagt werden. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich Kanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrecht-Verstößen ein einträgliches Zusatzgeschäft aufbauen. Einer repräsentativen Umfrage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) zufolge wurden bislang bereits rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Laut VZBV forderten Kanzleien im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums unter Berufung auf den Verein gegen den Abmahnwahn beliefen sich die Forderungen der Kanzleien 2011 auf insgesamt 165 Millionen Euro. Knapp 40 Prozent der abgemahnten Verbraucher zahlten.

Inkasso: Neue Regeln gibt es auch für Inkassounternehmen. Diese müssen künftig mitteilen, für wen sie arbeiten und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Höhe der Inkassokosten wird zudem begrenzt auf den Betrag, den ein Anwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte. Außerdem wird die Branche einer strengeren Aufsicht unterstellt, die Bußgeld-Obergrenze für unseriöse Unternehmen wird auf 50 000 Euro verzehnfacht. Die Regeln für die Inkassobranche treten anders als die Vorschriften zu Gewinnspielen und Abmahnanwälten erst im kommenden Jahr in Kraft.

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