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Wirtschaft: Anti-Korruptions-Register: Keine öffentlichen Aufträge für korrupte Firmen

Zum fairen Wettbewerb gehören Spielregeln. Wer sie missachtet, muss einmal aussetzen.

Zum fairen Wettbewerb gehören Spielregeln. Wer sie missachtet, muss einmal aussetzen. So lautet der Grundgedanke für ein Anti-Korruptions-Register. Die Bundesregierung stellt erstmals die gesetzliche Grundlage für eine bundesweite "schwarze Liste" in Aussicht, nach der Firmen, die Schmiergelder bezahlt haben, befristet von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können.

Wie die Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums, Regina Wierig, bestätigte, ist der Entwurf für das entsprechende Gesetz gegen illegale Praktiken im öffentlichen Auftragswesen fertig. Die Verabschiedung hängt nach Wierigs Angaben vom weiteren Vorgehen der Bundesregierung bei der geplanten Einführung eines Zwangs zur Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe ab. Eine Arbeitsgruppe prüfe bis Ende September, ob die gesetzliche Grundlage der Tariftreue als Vergabekriterium an das Gesetz gegen illegale Praktiken angehängt werden kann und beide Gesetze gemeinsam verabschiedet werden.

Der Vorsitzende der deutschen Sektion der Nicht-Regierungsorganisation Transparency International, Michael Wiehen, begrüßt den Schritt der Bundesregierung als "wichtigen Anfang". Nach jahrelangem Zögern sei endlich die gesetzliche Grundlage für ein bundesweites Register geschaffen worden.

Eine bereits unter der alten Bundesregierung 1998 erlassene Richtlinie zur Korruptionsprävention sah eine bundesweite "schwarze Liste" vor, ohne dass diese Vorgabe bislang umgesetzt worden war. Wiehen bedauert die Kopplung von Tariftreue und Korruptionsregister. "Jetzt könnte die Bundesregierung bei diesem wichtigen Instrument zur Bekämpfung von Korruption endlich Nägel mit Köpfen machen", sagt er.

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