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Wirtschaft: Arbeitgeber fordern Öffnungsklauseln für Krisenbetriebe - Scharfe Kritik an IG Bau

Der Tarifvertrag der Bauindustrie muss nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) rückwirkend geöffnet werden. Das forderte BDA-Geschäftsführer Reinhard Göhner im Hinblick auf die geplante Holzmann-Sanierung am Montag in Berlin.

Der Tarifvertrag der Bauindustrie muss nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) rückwirkend geöffnet werden. Das forderte BDA-Geschäftsführer Reinhard Göhner im Hinblick auf die geplante Holzmann-Sanierung am Montag in Berlin. "Es kann nicht sein, dass Holzmann Staatshilfen bekommt und als einziger in der Branche vom Tarifvertrag abweichen darf", sagte Göhner.

Zur Rettung des angeschlagenen Frankfurter Baukonzerns hatten Firmenleitung und Betriebsrat Zugeständisse der Beschäftigten vereinbart. Diese sehen vor, dass die Belegschaft 18 Monate lang auf sechs Prozent ihres Lohnes verzichtet und vier Stunden in der Woche länger arbeitet.

Nach Ansicht der BDA stellt diese Vereinbarung eine Wettbewerbsverzerrung für die Bauindustrie dar. Nur eine rückwirkende Öffnung des Tarifvertrages könne dieses Ungleichgewicht verhindern. "Das ist der rechtlich mögliche Weg für Holzmann", sagte Göhner. Die BDA wies darauf hin, dass das Bundesarbgeitsgericht im Frühjahr die nachträgliche Öffnung von Tarifverträgen für rechtens erklärt habe.

Zugleich forderte Göhner aber auch eine rechtliche Klarstellung des so genannten Günstigkeitsprinzips. Dieses erlaubt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nur dann abweichende arbeitsrechtliche Vereinbarungen, wenn der Tarifvertrag eine solche gestattet, oder sie eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers enthält. Eine solche Auslegung verhindere nach Ansicht der BDA das Aushandeln von betrieblichen Vereinbarungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. "Das ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht den Interessen der Arbeitnehmer", sagte Göhner.

Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass Abweichungen vom Tarifvertrag auch dann als günstiger gelten, wenn sie der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen dienen, forderte Göhner. Dabei solle aber am Prinzip des Flächentarifvertrages festgehalten werden. Um eine Hebelwirkung zu verhindern, müsse eine solche Regelung auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Ein solcher sei gegeben, wenn sich ein Betrieb - wie im Fall Holzmann - eindeutig in einer Notsituation befinde. Zudem müsste eine solche Regelung einzelvertraglich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat sei die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der Beschäftigten einzuholen. Göhner kündigte an, Öffnungsklauseln im Flächentarifvertrag im Bündnis für Arbeit anzusprechen.

Scharfe Kritik übte Göhner an der Industriegewerkschaft Bau. Die Bauwirtschaft habe das "starrste Tarifvertragssystem" überhaupt. Auch anderen Baufirmen in ähnlicher Notlage müssten Absprachen unter Tarif ermöglicht werden. Dies könne auch das fragwürdige Abkommen bei Holzmann rückwirkend rechtsfest machen. In anderen Bereichen wie der Metall- und Textindustrie gebe es solche Klauseln bereits.

fas

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