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Arbeitgeber, Kasse, Rentenversicherung: Was andere zahlen

ERSTE HILFEIm Krankheitsfall zahlt in der Regel zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt weiter. Dann übernimmt die Krankenkasse, die bis zu 78 Wochen hilft.

ERSTE HILFE

Im Krankheitsfall zahlt in der Regel zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt weiter. Dann übernimmt die Krankenkasse, die bis zu 78 Wochen hilft. Mündet die Erkrankung jedoch in einer dauerhaften Einschränkung der Arbeitskraft, müssen andere Systeme einspringen.

RENTENVERSICHERUNG

Bis zum Jahr 2001 gab es dazu eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Mittlerweile ist diese jedoch für alle Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, abgeschafft. Ersetzt hat sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch gar nichts zahlt, wenn der Betroffene noch sechs Stunden pro Tag arbeiten kann – und nur wenig, wenn der Erkrankte drei bis sechs Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Sie sollte so bemessen sein, dass sie zusammen mit anderen Einkünften etwa 80 Prozent des letzten Nettogehaltes abdeckt. moc

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