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Wirtschaft: Arbeitgeber müssen zum Januar-Gehalt mehr zuzahlen

Erfreulich für privat krankenversicherte Arbeitnehmer: Den meisten von ihnen steht vom Januar-Gehalt des Jahres 2000 an ein höherer Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu.Für die "Privaten" ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenztSie erhalten die Hälfte des Betrages, der sich aus ihrem Arbeitsentgelt (so, als ob sie krankenversicherungspflichtig wären) und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlich Krankenversicherten ergibt.

Erfreulich für privat krankenversicherte Arbeitnehmer: Den meisten von ihnen steht vom Januar-Gehalt des Jahres 2000 an ein höherer Zuschuss des Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu.

Für die "Privaten" ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenzt

Sie erhalten die Hälfte des Betrages, der sich aus ihrem Arbeitsentgelt (so, als ob sie krankenversicherungspflichtig wären) und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlich Krankenversicherten ergibt.

Maximal gezahlt wird jedoch die Hälfte des vom Arbeitnehmer an seine Privatversicherung überwiesenen Beitrags.

Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die 1999 exakt die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgeber hinzu bekommen haben, ändert sich meistens nichts, wenn ihr Beitrag unverändert hoch geblieben ist.

Betrug der Anteil des Arbeitnehmers aber mehr als 50 Prozent (steuerte der Arbeitgeber also weniger als die Hälfte bei), so steht den Mitarbeitern von Januar 2000 an ein höherer Zuschuss ihres Chefs zu, wenn das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze 1999 überstiegen hat. Wird nämlich der (Höchst-) Arbeitgeberzuschuss zum 1. Januar des kommenden Jahres neu errechnet, so wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Bemessungsgrenze für die Beiträge berücksichtigt: 6450 Mark und der durchschnittliche Beitragssatz der "GKV-Kassen".

Für den Beitragssatz ist der 1. Januar des Vorjahres Stichtag. Er betrug am 1. Januar 1999 für die alten Bundesländer 13,5 Prozent. Daraus resultiert ein durchschnittlicher "GKV"-Höchstbeitrag von 870,75 Mark.

Für einen privat Krankenversicherten gibt es vom Arbeitgeber somit als Zuschuss höchstens 435,38 Mark - das aber nur, wenn sein Krankenversicherungsbeitrag mindestens 870,75 Mark ausmacht und er mehr als 6450 Mark verdient. Das gilt unabhängig davon, wie sich der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen seit Januar 1999 entwickelt hat. Der neue Höchstbeitrag ergibt lediglich knapp zwei Mark mehr als bisher, weil der Anstieg der Bemessungsgrenze zum 1. Januar 2000 durch die Senkung des Beitragssatzes zum 1. Januar 1999 (um 0,1 Prozent) fast kompensiert worden ist. Um die Hälfte hiervon erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer sollten ihrem Lohnbüro jeweils aktuell die Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, aus der die Höhe ihrer Prämie hervorgeht. Es könnte sonst sein, dass darauf verzichtet wird, einen höheren Zuschuss von der Firma zu erhalten - oder dass dem Arbeitgeber überzahlte Beträge später erstattet werden müssen.

In Ostdeutschland kommt es zu einem Kuriosum: Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, weil im Vorjahr die Steigerung aufgrund zu optimistisch angesetzter Verdienstprognosen zu hoch ausgefallen war. Der neue Höchstbeitrag fällt dadurch um etwa acht Mark niedriger aus. Und: Wer im zu Ende gehenden Jahr 1999 gesetzlich krankenversichert war und einen Verdienst knapp unter der Bemessungsgrenze von 5400 Mark hatte, der scheidet am Jahresende 2000 durch die Absenkung auf 5325 Mark aus der Pflichtversicherung aus. Will er vom Jahr 2001 an nicht ohne Versicherungsschutz sein, so muss er sich in der "GKV" freiwillig weiter- oder privat krankenversichern. Bedingung dafür ist allerdings, dass auch die (noch unbekannte) Bemessungsgrenze des Jahres 2001 überstiegen wird.

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