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Wirtschaft: Arbeitgeber wollen Senkung von Beiträgen erzwingen

Berlin - Der Arbeitgeberverband BDA will vor dem Verfassungsgericht eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwingen, sollte die Regierung diese bis Ende August nicht selber in die Wege geleitet haben. „Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor“, sagte BDA-Präsident Dieter Hundt der „Bild am Sonntag“.

Berlin - Der Arbeitgeberverband BDA will vor dem Verfassungsgericht eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwingen, sollte die Regierung diese bis Ende August nicht selber in die Wege geleitet haben. „Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor“, sagte BDA-Präsident Dieter Hundt der „Bild am Sonntag“. Ziel sei es, den Wegfall des Eingliederungsbeitrags zu erwirken, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Jahresbeginn an die Bundesregierung abführen muss. Mit dem Beitrag leite Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) Jahr für Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahle damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose. „Dies ist nicht zulässig“, sagte Hundt. Das Geld müsse stattdessen für eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung „um weitere 0,6 Prozentpunkte“ eingesetzt werden. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 3,3 Prozent. Unterstützung erhielt die Arbeitgeberseite vom Gewerkschaftsbund DGB. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Regierung auf, den Eingliederungsbeitrag „unverzüglich zu streichen“. Der Milliardenbetrag, den die Regierung erhalte, sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern widerspreche der Zielsetzung der Koalition, die Sozialabgaben zu senken.

Ralf Brauksiepe, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, sieht einer möglichen Klage derweil gelassen entgegen. „Ich rechne fest damit, dass der Eingliederungsbeitrag verfassungsgemäß ist“, sagte Brauksiepe dem Tagesspiegel. Außerdem prüfe die Regierung ebenfalls, ob der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden kann. „Genaueres wissen wir aber erst im Herbst, wenn wir die Finanzlage der BA kennen.“ Wenn die Behörde sehr gut dastehe, könne der Beitragssatz zum 1. Januar 2009 auf 3,0 Prozent herabgesetzt werden, sagte Brauksiepe. ysh

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