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Wirtschaft: Arbeitgeber wollen spähen

Verband kritisiert Regierungsplan, die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zu verbieten

Berlin - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat den Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz kritisiert. Mit dem Gesetz sollen Beschäftigte künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Die Regierung reagiert mit den Plänen auf die Ausspäh-Affären etwa beim Discounter Lidl, bei der Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren.

Der aktuelle Entwurf aus dem Innenministerium von Thomas de Maizière (CDU), auf den sich Union und FDP weitgehend geeinigt haben sollen, sieht nach Angaben aus Regierungskreisen vor, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden dürfen. In ersten Entwürfen war der verdeckte Einsatz von Kameras noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt worden. Eine offene Videoüberwachung soll unter bestimmten Bedingungen – beispielsweise an Eingängen – aber erlaubt sein. Zudem soll der Arbeitgeber künftig von einem Bewerber eine ärztliche Untersuchung nur dann verlangen dürfen, wenn es um „entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme“ geht und wenn der Bewerber eingewilligt hat.

Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Internet-Netzwerken erheben dürfen, um sich über Bewerber zu informieren. Eine Ausnahme soll für Plattformen gelten, die der Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen.

Im Vergleich zu den Plänen, die im Frühjahr auf dem Tisch gelegen hätten, sei der Entwurf aus Sicht der Arbeitgeber deutlich schlechter, teilte die BDA mit. „Bisher kann durch Betriebsvereinbarungen von den Datenschutz-Vorschriften abgewichen werden, das soll durch den neuen Entwurf nun verhindert werden“, sagte Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte der BDA, dem Tagesspiegel. Er kritisiert zudem das Verbot der Videoüberwachung: „Es kann Situationen geben, die die heimliche Videoüberwachung erforderlich machen, zum Beispiel um Diebstähle in Lagern oder Geschäften aufzuklären“, sagte Wolf.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen begrüßte das Verbot: „Wir halten die Untersagung der heimlichen Videoüberwachung für eine Selbstverständlichkeit. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers muss gewährleistet bleiben“, sagte DGB-Rechtsexpertin Helga Nielebock.

Das Kabinett wird den Entwurf voraussichtlich am Mittwoch beschließen, wie das Innenministerium mitteilte. Allerdings, sagte ein Ministeriumssprecher, müsse der Entwurf noch eine Staatssekretärsrunde passieren. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, gab an, das Papier derzeit zu prüfen.jmi/dpa

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