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Wirtschaft: Arbeitgeber wollen Streikrecht entschärfen

Gesamtmetall legt in Berlin Positionspapier vor / Schlichtung soll effizienter werden BERLIN (olm).Die Metallarbeitgeber wollen durch eine Neuauflage der Verträge mit den Gewerkschaften das Streikrecht in Deutschland entschärfen.

Gesamtmetall legt in Berlin Positionspapier vor / Schlichtung soll effizienter werden BERLIN (olm).Die Metallarbeitgeber wollen durch eine Neuauflage der Verträge mit den Gewerkschaften das Streikrecht in Deutschland entschärfen.Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall hat dafür ein Positionspapier verabschiedet, das am Freitag auf einem Forum über die Zukunft der Arbeitswelt in Berlin diskutiert wurde.Kern des Papiers und neu im Procedere der Tarifparteien ist der Vorschlag, künftig ein unabhängiges Gremium in Form einer Beraterausschusses zuzulassen, das die Verhandlungen von dritter Seite unterstützt.Das neutrale Gremium soll sich nach den Vorschlägen des Verbandes aus bis zu sechs fachkundigen Persönlichkeiten zusammensetzen.Als Beispiel dafür werden aktive oder ehemalige Präsidenten oder Vizepräsidenten und Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank genannt, sowie Vorstandsmitglieder der Landeszentralbanken, Gerichtspräsidenten, Wirtschaftsprofessoren oder Bankenvorstände.Ein weiterer wesentlicher Eingriff in die bisherigen Verhandlungsabläufe würde die Einführung eines unparteiischen Vorsitzenden bedeuten, der frühestens einen Monat nach Verhandlungsbeginn von den Tarifparteien eingefordert werden könnte.Seine Arbeit soll auf jeden Fall bereits einen Monat vor Auslaufen des geltenden Tarifvertrages beginnen.Nach den Vorstellungen der Arbeitgeber, die ihr Positionspapier nach schwedischem und niederländischem Vorbild verfaßten ist dieser unparteiische Vorsitzende ein Mitglied des Beraterausschusses.Er hat kein Stimmrecht, kann aber im Fall eines Arbeitskampfes jederzeit die Fortsetzung der Verhandlungen verlangen.Neu geregelt sind in dem Positionspapier auch die zeitlichen Vorgaben.Kann eine Einigung nicht erzielt werden, hat der Beraterausschuß das Recht, auf Antrag einer Seite den Zeitraum für die Tarifgespräche um bis zu drei Monaten zu verlängern.Entscheidend an dieser Neuregelung: auch für die Dauer der Verlängerung gilt die Friedenspflicht, die jede Art der Betriebsstörung in dieser Zeit verbietet.Hintergrund einer strafferen Verhandlungsführung ist nicht zuletzt der Wunsch, mögliche Schlichtungsverfahren in Zukunft effizienter zu gestalten.Danach soll eine Schlichtung in Zukunft obligatorisch werden, wenn nach Auslaufen des Vertrages oder am Ende der Verlängerung eine der Parteien die Gespräche für gescheitert erklärt.Die künftige Schlichtungsstelle verhandelt ohne Vorsitzenden mit einer gleichen Anzahl von Mitgliedern auf beiden Seiten.Schlichtungssprüche, die einstimmig oder auch mehrheitlich getroffen wurden, sind danach endgültig und für beide Parteien verbindlich.Kommt dieser normale Schlichtungsprozeß zu keinem Ergebnis, können die Tarifparteien mit dem Risiko der eigenen Niederlage auf die sogenannte Pendelschlichtung zurückgreifen.Der unparteiische Vorsitzende ist dabei aufgefordert, Kompromisse zu vermeiden und sich für eines der Verhandlungspakete zu entscheiden.Vor dem Hintergrund der Gefahr, mit der eigenen Position zu scheitern, setzt das Pendelverfahren nach Meinung der Arbeitgeber beide Parteien unter starken Einigungsdruck.Wie der stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, Klaus Fritsche, erklärte, gehe es nicht darum, das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikrecht zu verhindern.Durch die weltweite Vernetzung der Märkte sei jedoch eine Situation entstanden, die längere Produktions- und Lieferausfälle nicht toleriere.Arbeitskämpfe dürften immer nur das allerletzte Mittel sein, um einen Konflikt zu beenden.Mit großen Streiks wie in den Jahren 1978 oder 1984 würden die Unternehmen heute nicht nur die Kunden sondern ganze Märkte preisgeben, sagte Fritsche.Um das zu verhindern, seien im Interesse beider Seiten wirksamere Absprachen mit den Arbeitnehmervertretungen die Voraussetzung.Berlin (alö).Sozialhilfeempfänger ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben die Möglichkeit, an einer Fortbildung zum Haustechniker teilzunehmen.Sie wird vom Beratungs- und Bildungsbüro Berlin angeboten, Interessierte können sich bis zum 15.März 1998 anmelden.Während der Weiterbildung wird die Sozialhilfe weitergezahlt, die Teilnahme ist unentgeltlich.Die Fortbildung dauert bis zum 9.September 1999.Die Teilnahme ist unentgeltlich.Ebenfalls für Sozialhilfeempfänger beginnt im April 1998 eine einjährige Fortbildung zum Möbelservice-Techniker.Für diejenigen Sozialhilfeempfänger, die sich selbständig machen wollen, wird eine "Gründungswerkstatt" angeboten.Sie findet vom 2.März bis zum 31.August 1998 statt, die Teilnahme ist kostenlos.

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