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Wirtschaft: Arbeitgeber wollen weniger Bürokratie Verband legt einen 40-Punkte-Katalog vor

Berlin (huh/HB). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat den Abbau bürokratischer Hemmnisse im Arbeits und Sozialrecht gefordert.

Berlin (huh/HB). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat den Abbau bürokratischer Hemmnisse im Arbeits und Sozialrecht gefordert. Die Last unnötiger und unverständlicher Vorschriften verhindere Neueinstellungen durch die Unternehmen, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. „Wir brauchen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Reformen, die kein Geld kosten“, sagte Göhner anlässlich der Vorstellung eines 40-Punkte-Katalogs der Arbeitgeber mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau.

Die BDA hat den Katalog Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) überreicht. Clement hatte die Spitzenverbände der Wirtschaft Ende vergangenen Jahres aufgefordert, Vorschläge zur Abschaffung unnötiger Regelungen zu machen.

Die Versprechen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau sieht die BDA mit gemischten Gefühlen. Zwar habe Clement „die echte, glaubhafte und begründete Absicht“, den Paragrafendschungel zu durchforsten, sagte Göhner. In diesem Zusammenhang zollte er Clement Lob für die unbürokratische Neuregelung der Minijobs. Gleichzeitig drohten aber schon wieder neue Gesetzesvorhaben mit absurden Folgen. Als Beispiel nannte Göhner die Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an tariftreue Unternehmen. Dies führe dazu, dass beispielsweise Handwerksbetriebe laufend andere Tarifverträge anwenden müssten, je nachdem in welcher Region sie einen Auftrag erfüllen. „Wer Bürokratieabbau will, wer den Mittelstand entlasten will, der darf nicht gleichzeitig neue Bürokratie schaffen“, sagte Göhner.

In ihrem Maßnahmenkatalog wendet sich die BDA unter anderem gegen die rund 200 verschiedenen Formulare für Verdienstbescheinigungen, die Unternehmen für alle möglichen Behörden und Sozialversicherungsträger ausstellen müssen.

Als bürokratischen Exzess ersten Ranges kritisiert die BDA das Abrechnungsverfahren für Arbeitszeitkonten gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Für Mitarbeiter mit Arbeitszeitkonten müsse der Arbeitgeber jeden Monat eine Vielzahl von Daten erfassen. Allein die gesetzliche Vorschrift dazu zähle 662 Wörter. Hinzu käme eine 78-seitige Erläuterung der Sozialversicherungsträger sowie weitere 52 Seiten, auf denen das Verfahren in Fragen und Antworten erklärt wird. Mittelständische Unternehmen seien damit völlig überfordert. Die Folge: Die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitkonten werde nicht genutzt. Vereinfacht werden müssen nach Ansicht der BDA auch der Kündigungsschutz, die betriebliche Mitbestimmung sowie die Leiharbeit.

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