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Wirtschaft: Arbeitslose meiden private Vermittler

Berlin (ce). Drei Monate nach Einführung erweisen sich die Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose als Misserfolg.

Berlin (ce). Drei Monate nach Einführung erweisen sich die Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose als Misserfolg. Nicht einmal zwei Prozent der Berechtigten haben die Hilfe von privaten Vermittlern in Anspruch genommen. Deshalb gibt es in der Kommission zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit Vorschläge, dieses Instrument attraktiver zu gestalten. Die Pauschalierung der Prämien soll aufgehoben werden, zudem plädieren die Experten für höhere Prämien.

„Der finanzielle Bonus muss korrigiert werden“, sagte ein Vertreter der Regierungskommission für die Reform der Bundesanstalt für Arbeit dem Tagesspiegel. Die Prämien der Gutscheine müssten besser stufbar sein, damit zwischen leichten und schweren Fällen unterschieden werden könne. Und: „Es muss auch lohnend für einen privaten Vermittler sein.“ Bis Mitte August will die Reformkommission unter Leitung von VW-Personalvorstand Peter Hartz Vorschläge erarbeiten, wie die Vermittlung von Arbeitssuchenden effektiver gestaltet werden kann und sich die Arbeitsämter neu organisieren lassen.

Als Reaktion auf den Skandal um geschönte Vermittlungsstatistiken in den Arbeitsämtern hatte Arbeitsminister Walter Riester (SPD) Ende März die Vermittlungsgutscheine eingeführt. Wer länger als drei Monate arbeitslos ist, kann mit einem Gutschein seines Arbeitsamtes einen privaten Vermittler mit der Suche nach einer neuen Stelle beauftragen. Besorgt der einen neuen Job, bezahlt ihm das Arbeitsamt eine Prämie von maximal 2500 Euro. Zum Zeitpunkt der Vermittlung erhält das Personalunternehmen allerdings erst 1000 Euro, die zweite Tranche in Höhe von 500 bis 1500 Euro wird erst nach sechs Monaten ausbezahlt, wenn der Arbeitsvertrag dann noch besteht.

Bisher ist das Geschäft mit den Gutscheinen allerdings nur schleppend in Gang gekommen. Ende Mai hatten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit nur 46 000 Menschen einen Gutschein abgeholt. Erst 300 von den 46 000 Gutscheinen sind eingelöst worden. Auch die privaten Vermittler sehen das Geschäft eher skeptisch. „Bei einem schwer vermittelbaren Kandidaten lohnt sich der Aufwand nicht“, sagt Sieglinde Schneider vom Bundesverband Personalvermittlung (BPV). Kritiker befürchten zudem, dass die Gutscheine zum Missbrauch einladen: So könnten zum Beispiel Frauen als Arbeitsvermittler für ihren arbeitslosen Mann auftreten und den Gutschein im Erfolgsfall einlösen. „Mitnahmeeffekte lassen sich nie komplett ausschließen“, sagt die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Thea Dückert. Klaus Pohl, Sprecher des Landesarbeitsamtes Berlin/Brandenburg wendet ein: „Wo wenig vermittelt wird, gibt es auch wenig Missbrauch.“

Arbeitsministerium wartet ab

Das Bundesarbeitsministerium sieht derzeit keine Notwendigkeit, an dem Gutschein-Modell etwas zu ändern. Erst einmal müsse man mindestens ein halbes Jahr abwarten, sagt ein Ministeriumssprecher. „Wenn man etwas Neues auf den Weg bringt, gibt es immer auch Missbrauch und Abzockerei.“ Ob es auffällig viele schwarze Schafe gebe, sei derzeit nicht absehbar. Die örtlichen Arbeitsämter müssten dabei helfen, auch den Markt für die privaten Vermittler zu entwickeln, sagt der Kommissionsvertreter. In der „schwierigen Einführungsphase“ fehle bisher noch das stimmige Gesamtkonzept. Künftig sollen nach Anregungen aus der Hartz-Kommission private Vermittler auch auf die gleichen Datenbanken zugreifen können wie ihre Kollegen in den Arbeitsämtern, lautet eine weitere Anregung aus der Hartz-Kommission.

Die Arbeitssuchenden sollen außerdem schon viel früher unterteilt werden in „einfache Fälle“ und „Problemfälle". Für einige Menschen sei nur ein Bewerbungstraining notwendig. Über computergestützte Selbstsuchsysteme könnten diese sich auf die Suche nach einem neuen Job machen. Dann bliebe den Vermittlern auch mehr Zeit für die schwierig zu vermittelnden Personen. „In den neuen Job-Centern gibt es einen gemeinsamen Eingang für alle, aber verschiedene Türen, wo es weiter geht“, beschreibt ein Kommissionsvertreter. Die Beratung der Arbeitslosen solle künftig viel früher einsetzen - bereits zu dem Zeitpunkt, wenn die Kündigung bekannt wird.

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