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Wirtschaft: Arbeitslosen droht starke Kürzung der Leistungen Bundesregierung will im nächsten Jahr 2,3 Milliarden Euro einsparen

Berlin (ce). Empfängern von Arbeitslosenhilfe drohen im kommenden Jahr deutliche Einschnitte bei ihren Leistungen.

Berlin (ce). Empfängern von Arbeitslosenhilfe drohen im kommenden Jahr deutliche Einschnitte bei ihren Leistungen. Wie die Arbeitslosenhilfe künftig gestaltet werden soll, diskutieren derzeit die Fachleute der Regierungsfraktionen mit den zuständigen Ministerien. Finanzminister Hans Eichel (SPD) hatte bereits eine Zielmarke vorgegeben: Wegen der schlechten Finanzlage könne die Arbeitslosenhilfe „nicht viel höher als die Sozialhilfe“ sein, sagte er am Wochenende.

Im Jahr 2003 will die Bundesregierung 2,3 Milliarden Euro bei der Arbeitslosenhilfe sparen, im Jahr darauf sogar mehr als fünf Milliarden Euro. Ein großer Batzen soll den Sozialversicherungssystemen entzogen werden. Rund 700 Millionen bis zu einer Milliarde Euro könnte es bringen, wenn die Beiträge des Staates an die Kranken und Rentenversicherung gekürzt werden. Das entlastet zwar den Bund, führt aber zu neuen Finanzlöchern bei den Kranken- und Rentenkassen.

Im SPD-Wahlprogramm ist festgelegt, dass die Arbeitslosenhilfe nicht auf das Niveau der Sozialhilfe abgesenkt werden soll. „Das eröffnet große Bandbreiten“, heißt es in der SPD-Fraktion. Angesichts des großen Spardrucks sei klar: „Die Einschnitte werden relevant sein.“ Rund 13 Milliarden Euro gibt der Bund für Arbeitslosenhilfe aus. Große Spielräume für eine Absenkung des Satzes gibt es dabei nicht. Im Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne festgelegt, dass durch die Kürzungen keine Notwendigkeit entstehen soll, zusätzliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen. Schon jetzt gibt es etwa 400 000 Personen, die sowohl Arbeitslosen-, als auch Sozialhilfe beziehen.

Durch verschärfte Prüfungen der Bedürftigkeit könnten allerdings Milliardenbeiträge eingespart werden. Laut Koalitionsvertrag wollen SPD und Grüne bei der Arbeitslosenhilfe Vermögen sowie Einkommen des Partners künftig stärker als bisher anrechnen. Im Gespräch ist, beim Vermögen die Freibeträge von derzeit 520 Euro pro Lebensjahr um etwa die Hälfte auf 208 Euro abzusenken. Ein Teil der Arbeitslosenhilfeempfänger macht aber ohnehin keine vollständigen Angaben zum Vermögen, vermuten die Arbeitsämter – und eine Kontrolle sei schwer möglich. Der größere Teil der Einsparungen soll daher aus der Einkommensanrechnung des Partners kommen. Ziel ist hierbei, die Zahl der Leistungsempfänger zu verringern. Wenn künftig strengere Kriterien gelten, könnte bei einem Teil der rund 1,4 Milliarden Empfänger der Anspruch verfallen. Dann werde „stärker auf die Unterhaltspflichten des Partners“ zurückgegriffen, heißt es in der SPD-Fraktion.

Schon entschieden ist, dass das Arbeitslosengeld für Jobsuchende mit Kindern von derzeit 67 Prozent des letzten Nettolohnes auf 60 Prozent gekürzt und stattdessen eine Pauschale von 35 Euro im Monat gezahlt wird. Das Arbeitslosengeld soll außerdem nicht mehr an die jährliche Lohnentwicklung angepasst werden. Während einer Fortbildung soll die Arbeitslosenhilfe nicht mehr aufgestockt werden.

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