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ARBEITSLOSENGELD: Fiktiv berechnen

Auszubildende, die während einer geförderten Ausbildung kein Entgelt bekommen, werden gegebenenfalls hinterher beim Arbeitslosengeld belohnt. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, ist ihr Arbeitslosengeld fiktiv zu berechnen und als Konsequenz meist deutlich höher als nach einer regulär bezahlten Ausbildung.

Auszubildende, die während einer geförderten Ausbildung kein Entgelt bekommen, werden gegebenenfalls hinterher beim Arbeitslosengeld belohnt. Wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, ist ihr Arbeitslosengeld fiktiv zu berechnen und als Konsequenz meist deutlich höher als nach einer regulär bezahlten Ausbildung. Das gilt auch – wie in dem aktuell verhandelten Fall – für Behinderte, die ein sogenanntes Ausbildungsgeld bekommen haben. (Az: B 11 AL 42/08 R) Das Arbeitslosengeld wird normalerweise nach dem vorausgegangenen Einkommen berechnet. In bestimmten Fällen kann aber auch ein fiktives Einkommen herangezogen werden. AFP

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