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Auf und davon. Wer Urlaub machen will, braucht das Okay des Chefs - oder eine einstweilige Verfügung.

© dpa

Arbeitsrecht: Bis wann muss Urlaub genehmigt werden?

Was Arbeitnehmer machen können, wenn der Arbeitgeber nicht auf den Urlaubsantrag reagiert, erklärt die Arbeitsrechtlerin Marta Böning vom DGB.

Unser Leser fragt: Bereits im März habe ich meinen Sommerurlaub beantragt und trotz mehrerer Rückfragen will mein Chef sich immer noch nicht dazu äußern. Ich habe eine dreiwöchige Reise mit Freunden geplant und wir können deshalb noch keinen Flug buchen. Mein Chef sagt, dass er erst sicher sein will, ob der neue Kollege, den er vor sechs Monaten eingestellt hat, meine Projekte übernehmen kann. Aber es gäbe auch andere Kollegen, die dazu in der Lage wären. Darf er die Antwort so lange hinauszögern?

Marta Böning antwortet: Es scheint, dass es in Ihrem Betrieb weder einen Betriebsrat gibt, mit dem der Arbeitgeber die Urlaubsplanung abstimmen muss, noch einen vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubsplan, auf den Sie sich berufen können.

Auf Ihre Frage gibt es keine einfache Antwort. Einerseits kann Ihr Chef den Urlaubszeitpunkt nicht einfach beliebig festlegen. Anderseits kennt das Gesetz kein Recht auf eine schnelle Urlaubsgenehmigung und keine Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber reagieren muss. Grundsätzlich ist Ihr Chef dazu verpflichtet, Ihre Urlaubswünsche zu berücksichtigen und Ihren Urlaub in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum zu genehmigen. Nur wenn dringende betriebliche Belange oder vorrangig zu berücksichtigende Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Ihrem Urlaubswunsch kollidieren, kann er die Genehmigung verweigern.

Nach Ihrer Darstellung liegt aber keiner der beiden Gründe vor. Ihr Arbeitgeber beruft sich zwar darauf, dass er Sie nur durch den neu eingestellten Mitarbeiter vertreten sehen will, darin liegt jedoch kein dringender betrieblicher Grund.

Ihr Recht auf Urlaub hängt nicht davon ab, ob Ihr Chef eine geeignete Vertretung für Sie eingestellt hat – es ist seine Aufgabe und sein Risiko, die Personalplanung so auszurichten, dass eine Urlaubsvertretung gegeben ist. Anders wäre es eventuell zu bewerten, wenn Sie Ihren Urlaub just in der Abschlussphase eines wichtigen Projektes, welches Sie alleine verantworten, legen würden.

Da Ihr Vorgesetzter die Genehmigung des Urlaubs so lange hinauszögert, sollten Sie ihn um eine zeitige Entscheidung bitten: Schließlich werden die Flüge und Reisen meist teurer, je später man sie bucht.

Sie sind nicht verpflichtet, bis zum Tag vor der geplanten Reise auf die Entscheidung Ihres Chefs zu warten: In dringenden Fällen ist das schnelle Durchsetzen eines Urlaubs gerichtlich möglich: Man kann die Genehmigung des Arbeitgebers über den Weg einer einstweiligen Verfügung ersetzen lassen. Vielleicht reicht es aber, wenn Sie Ihren Vorgesetzten darauf hinweisen, dass Sie diese „Notlösung“ gerne vermeiden möchten. Dann wird er sich vielleicht dazu bewegen lassen, sich endlich zu entscheiden.

– Haben Sie auch eine Frage? Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

Marta Böning

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