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Arbeitsrecht: Der Betriebsrat darf mit am Tisch sitzen

Das Jahresgespräch: Wann Mitarbeiter es einfordern können

Mitarbeiter haben kein Recht auf ein Jahresgespräch. Viele größere Unternehmen haben es aber in ihrer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Ist das der Fall, „dann kann sich der Mitarbeiter auch darauf darauf berufen und das Gespräch einfordern“, sagt der Personalmanagementexperte Gernold Frank. In den Vereinbarungen ist meist auch festgelegt, wie das Jahresgespräch dokumentiert sein sollte. Oft werden die Ziele für das Jahr in einer Schlussvereinbarung schriftlich festgehalten. Ist der Mitarbeiter damit nicht einverstanden, kann er die Unterschrift verweigern – und sich im Nachgang Unterstützung durch den Betriebsrat holen. Die Meinungsverschiedenheit wird dann auf höherer Hierarchiestufe verhandelt.

Befürchtet ein Mitarbeiter, dass das Jahresgespräch konfliktreich wird, kann ein Betriebsratsmitglied dazu gebeten werden. Denn: Laut Betriebsverfassungsgesetz darf bei Fragen zur Berechnung des Arbeitsentgelts oder zur Beurteilung von Leistungen der Betriebsrat anwesend sein.

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