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Kein Recht auf Zigarettenpause

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Arbeitsrecht: Oberverwaltungsgericht: Kein Recht auf Zigarettenpause

Kippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.

Die Münsteraner Richter bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im Februar 2008 die Klage eines einzelnen Mitarbeiters der Stadt gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen.

Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht betont, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung. Es werde ja auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt. Dazu genüge es eben nicht, "dass sich der Beamte irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befindet", hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln befunden.

Dass ein einzelner Mitarbeiter gegen die Regelungen klagte, wertete die Stadt Köln als positives Zeichen. Das Rauchverbot sei "auf breite Zustimmung der gesamten Mitarbeiterschaft und aller Besucher gestoßen", sagte Stadtdirektor Guido Kahlen. Darüber hinaus habe man den Beschäftigten nicht einfach die Zigarette verboten, sondern mit einer Palette von Angeboten wie Rauchentwöhnungskursen den Nikotin-Abschied erleichtert. Außerdem bleibe das Rauchen während der regulären Pausenzeiten und außerhalb des Gebäudes von dem Verbot unberührt.

Ob die Entscheidung über NRW hinaus Bedeutung haben werde, sei schwer zu prognostizieren, sagte ein Sprecher des OVG. Es hänge immer davon ab, ob der Arbeitgeber gute Gründe für ein Rauchverbot habe. Der Sprecher: "Wenn er einfach nur sagt 'Ich bin ein Raucherhasser', dann ist das eher kein guter Grund."

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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