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ARBEITSRECHT UND BEHINDERUNG: ARBEITSRECHT UND BEHINDERUNG

Im neunten Sozialgesetzbuch ist die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland“ geregelt. Es enthält Regeln zu den folgenden Punkten: URLAUB Schwerbehinderte, aber nicht ihnen Gleichgestellte, haben Anspruch auf fünf Arbeitstage zusätzlichen Urlaub im Jahr.

Im neunten Sozialgesetzbuch ist die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland“ geregelt. Es enthält Regeln zu den folgenden Punkten:

URLAUB

Schwerbehinderte, aber nicht ihnen Gleichgestellte, haben Anspruch auf fünf Arbeitstage zusätzlichen Urlaub im Jahr.

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte dürfen nicht ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen.

MEHRARBEIT

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte können sich auf eigenen Wunsch hin von Mehrarbeit wie zum Beispiel Überstunden freistellen lassen.

ÖFFENTLICHER DIENST

Bei öffentlichen Arbeitgebern werden schwerbehinderte Bewerber bei fachlicher Eignung zum Vorstellungsgespräch eingeladen und gegenüber Bewerbern ohne Behinderung bevorzugt. juj

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