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Wirtschaft: Arbeitsrichter fürchten eine Klagewelle

Das neue Anti-Diskriminierungsgesetz könnte zur Einstellungshürde werden

Berlin – Arbeitsrichter und Arbeitgeber schlagen Alarm: Sie fürchten, dass schon bald amerikanische Verhältnisse Einzug halten werden in deutschen Gerichtssälen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden durch das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz vor sehr große Probleme gestellt, warnt Kristina Schütt, Arbeitsrechtsexpertin bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Diese Firmen werden vor Einstellungen zurückschrecken, weil sie fürchten, Schadenersatz zahlen zu müssen.“

Stein des Anstoßes ist das neue Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG), das im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums haben SPD und Grüne am Mittwoch zugestimmt. Das neue Gesetz ist jedoch keine Erfindung der Bundesregierung. Es setzt vier EU-Richtlinien um, die der Gesetzgeber schon längst in deutsches Recht hätte übertragen müssen und das jetzt auch tut.

Die Regierung fasst diese vier Richtlinien zu einem Gesetz zusammen und verschärft nach Meinung von Juristen damit ihre Wirkung. Das neue Gesetz soll nicht nur Schlechterstellungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung verbieten, auch wegen seiner Religion beziehungsweise Weltanschauung oder wegen seiner sexuellen Ausrichtung soll niemand benachteiligt werden dürfen. Das Anti-Diskriminierungsverbot soll auch für das Arbeitsrecht gelten.

Arbeitsrechtsexperten halten das neue Gesetz für falsch. Bisher gibt es im deutschen Recht nämlich nur für zwei Fälle ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot. So darf niemand wegen seines Geschlechts oder wegen einer Schwerbehinderung schlechter gestellt werden. Das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz stellt jetzt vier neue Merkmale auf und schützt künftig nicht nur Schwerbehinderte, sondern auch Behinderte mit leichteren Handicaps. Zudem haftet der Arbeitgeber bei einem Verstoß in Zukunft auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Außerdem muss er nicht nur den materiellen Schaden ersetzen, sondern auch Schmerzensgeld zahlen. Zwar ist im aktuellen Entwurf nicht mehr von der „abschreckenden Wirkung“ des Schadenersatzes die Rede, doch enthält das Gesetz keine Begrenzung des Schadens nach oben. Nach derzeit geltendem Recht werden maximal drei Monatsgehälter fällig, wenn jemand wegen seines Geschlechts im Arbeitsleben benachteiligt wird.

„Das neue Gesetz wird ein Einfallstor für Klagen“, befürchtet Martin Fenski, Vorsitzender Richter beim Landesarbeitsgericht Berlin. Ob Kündigung, Abmahnung oder Versetzung, „jede Maßnahme ist potenziell diskriminierend“, warnt Fenski. In den USA, das kein Arbeitsrecht im klassischen Sinne kennt, ist das Anti-Diskriminierungsgesetz oft die einzige Waffe von Arbeitnehmern. In Deutschland mit seinen zahlreichen speziellen Arbeitsrechtsvorschriften ist ein solches Gesetz dagegen ein Fremdkörper, meint Fenski. Zudem würden auch bereits bestehende Vorschriften durch die neue Vorschrift konterkariert. So dürfen in Deutschland Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen seit der letzten Arbeitsrechtsreform auch Ältere entlassen, um einer Überalterung des Betriebs zu entgehen. „Nach dem neuen Anti-Diskriminierungsgesetz wird das nicht mehr gehen“, sagt Fenski.

Auch Anja Mengel von der internationalen Kanzlei Wilmer Cutler Pickering sieht das geplante Gesetz kritisch. „Das Gesetz kann mit bösem Willen dazu benutzt werden, Firmen unter Druck zu setzen und zu erpressen“, fürchtet die Fachanwältin für Arbeitsrecht. „Wenn ein Unternehmen öffentlich verdächtigt wird, bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren, wird es wahrscheinlich zahlen, um schnell aus den Schlagzeilen zu verschwinden“, glaubt Mengel.

Dagegen hält der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) solche Warnungen für Panikmache. „Das neue Gesetz sorgt für eine andere Personalpolitik“, hofft DGB-Arbeitsrechtsexpertin Helga Nielebock. „Wir müssen für ein Klima sorgen, dass Menschen, die benachteiligt sind, beschäftigt werden“, sagt Nielebock. Eine Prozesswelle sieht die Gewerkschafterin nicht auf die Gerichte zurollen. Bisher seien die Klagen von Frauen oder Schwerbehinderten übersichtlich gewesen.

Das sagt aber nichts über die Zukunft, meint Arbeitsrichter Fenski. Denn Männer würden erfahrungsgemäß schneller klagen als Frauen. Das zeigt auch der Fall eines Transsexuellen, der sich auf 50 Stellenanzeigen für einen Sekretariats-Job in Berlin beworben hatte – offensichtlich mit dem Ziel, bei einer Absage auf Schadenersatz wegen Benachteiligung zu klagen. Dabei war der Kläger flexibel. Mal fühlte er sich benachteiligt als Mann, mal als Frau.

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