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Wirtschaft: Arbeitsvermittlung

Das Zusammenführen von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern wird Vermittlung genannt. Die Vermittlung ist laut Gesetz Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit (BA) beziehungsweise der 181 in ganz Deutschland verteilten Arbeitsämter.

Das Zusammenführen von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern wird Vermittlung genannt. Die Vermittlung ist laut Gesetz Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit (BA) beziehungsweise der 181 in ganz Deutschland verteilten Arbeitsämter. Daneben können seit 1994 auch private Vermittler in sämtlichen Berufsfeldern tätig werden. Allerdings benötigen sie dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt. Nachdem jüngst der Bundesrechnungshof grobe Unregelmäßigkeiten in den Vermittlungsstatistiken der BA entdeckt hatte, steht das System der Arbeitsvermittlung in Deutschland vor dem Umbruch. Arbeitsminister Riester hat angekündigt, die gesetzlichen Barrieren aufzuheben, die die Arbeit der privaten Vermittler bisher begrenzen. Diese sollen künftig für ihre Arbeit keine Zulassung der BA mehr benötigen. Zudem werden Arbeitssuchende nach dem Willen Riesters einen "Vermittlungsgutschein" erhalten, der es ihnen erlaubt, sich an die Privaten zu wenden, wenn es den Arbeitsämtern binnen drei Monaten nicht gelungen ist, einen Arbeitsplatz für sie zu finden.

opp

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