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Prinzipien-Streit in der Hartz-Kommission

Sollen alle Arbeitslosen weniger Geld bekommen oder Einzelne mehr Druck? In zwei Wochen müssen sich die Experten entscheiden
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Berlin (asi). Nur knapp zwei Wochen, bevor die Hartz-Kommission zur Reform des deutschen Arbeitsmarktes ihren Abschlussbericht vorlegen will, ist ein gemeinsames Votum der Kommissionsmitglieder wieder unwahrscheinlich geworden. Streit gibt es nach Auskunft von Kommissionsmitgliedern vor allem um die Frage, mit welchen Mitteln in Zukunft stärkere Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen werden sollen.

Die Stichworte hierbei sind pauschale Kürzung der Leistungszahlung oder Erweiterung der Zumutbarkeitsregelungen. Insbesondere die Arbeitgeberseite, die vom Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer, in der 15-köpfigen Kommission repräsentiert wird, vertritt die Ansicht, dass die Arbeitsämter bereits jetzt ausreichend Handhabe bei Arbeitslosen haben, die einen ihnen angebotenen Job nicht annehmen möchten. Diese Möglichkeiten, etwa der Kürzung des Arbeitslosengeldes, werde allerdings in der Praxis nicht ausreichend wahrgenommen. Im Ergebnis, so die Meinung der Arbeitgeber, seien die Regelungen wirkungslos.

Auch der Vorstandschef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster, der als Gast in der Kommission sitzt, steht auf diesem Standpunkt. Konkret geht es ihnen nun darum, die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld auf ein Jahr zu begrenzen – und zwar für alle Arbeitslosen. Wer in dieser Zeit keinen Job gefunden hat, muss danach mit weniger Geld auskommen. Weder Kommissionschef Peter Hartz noch die meisten anderen Mitglieder wollen diese „kollektive“ Leistungseinschränkung allerdings.

Sie bevorzugen, die Zumutbarkeitsregeln zu verschärfen und damit „persönliche“ Leistungseinschränkungen zu ermöglichen. Konkret soll das nach einem Kommissionspapier zu einer klaren Eingruppierung der Arbeitslosen führen.

Wer arbeitslos wird, heißt es in dem Papier, wird zuerst vom Arbeitsamt eingruppiert, ein „ganzheitlicher Finanz– und Familienstatus“ wird aufgenommen. Danach richtet sich die Zumutbarkeit. Ledige müssen in den ersten sechs Monaten der Arbeitslosigkeit auch Jobs annehmen, bei denen sie 20 beziehungsweise 30 Prozent weniger Lohn als im vorherigen Job erhalten. Und sie müssen vom ersten Tag in jeden Ort Deutschlands umziehen, in dem ihnen ein Job angeboten wird. Schon nach drei Monaten kann ihnen auch ein artfremder Job vermittelt werden, jedoch noch in derselben Branche. Ein Elektro-Meister etwa muss dann auch einen Facharbeiterjob im Regelungsbereich annehmen. Hat der Ledige nach sechs Monaten noch keine Arbeit, muss er sogar solche annehmen, bei der ihm nur Lohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird. Wer sich dem Prinzip widersetzt, dem droht Kürzung der Lohnersatzleistung.

Für Verheiratete gilt das gleiche Prinzip. Allerdings müssen sie erst nach sechs Monaten umziehen, bis dahin darf ihnen ein Arbeitsplatz angeboten werden, den sie durch tägliches Pendeln erreichen können.

Wer alleinerziehend ist oder Haushaltsvorstand, für den gelten abgeschwächte Zumutbarkeitskriterien. Drei Monate lang gilt: Verdienstuntergrenze gleich letztes Einkommen minus zehn Prozent, von drei bis sechs Monaten minus 15 Prozent. Erst ab sechs Monaten müssen diese Arbeitslosen täglich pendeln und Jobs, bei denen 20 Prozent weniger als zuvor gezahlt wird, annehmen. Alle Personengruppen erhalten jedoch bis zu 32 Monaten Arbeitslosengeld, erst danach gibt es für Arbeitsfähige ein steuerfinanziertes niedrigeres „Arbeitslosengeld II“ und für die anderen Arbeitslosen Sozialhilfe.
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