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Anwälte erheben schwere Vorwürfe gegen den Bund

Seit Jahren liegen Klagen von Anlegern gegen die Telekom bei Gericht – doch Verhandlungstermine gibt es immer noch nicht
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Die Anwälte, die die Kläger gegen die Deutsche Telekom vertreten, erheben schwere Vorwürfe gegen die Justiz und die Bundesregierung. „Wir werden von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft blockiert“, sagt Rechtsanwalt HansJoachim Wiebe aus Hannover, der 150 Kläger vertritt. Bereits im August 2001 hat er die ersten Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht. Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es immer noch nicht. „Ich glaube, dass hier von oben mittelbar oder unmittelbar Druck ausgeübt wird“, sagt Franz Braun von der Kanzlei Rotter, die etwa 50 weitere Kläger vertritt. Es sei ein hochpolitischer Fall und „die Bundesregierung spielt hier keine rühmliche Rolle“, sagt Braun.

Neben den zivilrechtlichen Klagen auf Schadenersatz läuft in Bonn auch ein Ermittlungsverfahren – unter anderem gegen den ehemaligen Telekom-Chef Ron Sommer und den Ex-Telekom-Finanzvorstand Joachim Kröske wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Zuletzt sind neue Vorwürfe bekannt geworden, Finanzvorstand Kröske soll bereits Monate vor dem dritten Börsengang im Sommer 2000 vor erheblichen Kursrisiken für die Aktie gewarnt haben. Im Börsenprospekt gibt es darauf jedoch keinen Hinweis.

Das Brisante an dem Fall: Auch der Bund, als größter Aktionär auch im Aufsichtsrat vertreten, soll von den Warnungen gewusst haben. Dem Bundesfinanzminister wird nun vorgeworfen die Warnungen ignoriert zu haben, um beim Börsengang einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Inzwischen hat Wiebe auch Strafanzeige gegen den Bund in Berlin eingereicht.

Das Strafverfahren in Bonn hat auch eine wichtige Bedeutung für die Zivilprozesse. Denn was die Staatsanwälte ermitteln, kann den Klägern, die keine Chance haben, interne Papiere der Telekom einsehen zu dürfen, in den Schadenersatzklagen als Beweismittel dienen. Auch in Bonn hat der Prozess noch nicht begonnen. „Der Fall war schon vor drei Jahren anklagereif“, sagt Anwalt Wiebe, der damals Einsicht in die Akten bekommen hat. Inzwischen wird ihm die Akteneinsicht jedoch verweigert. Begründung: Dies stünde elementaren Interessen der Telekom entgegen. „Außerdem hat man mir vorgeworfen, ich werbe zu aggressiv um Mandanten“, sagt Wiebe. Mit der Verweigerung der Akteneinsicht lege man seinen Mandanten Steine in den Weg.

Die Zeit spielt in diesem Fall für den Bund und für die Deutsche Telekom. Denn nach drei Jahren verjähren die Ansprüche aus Prospekthaftungsklagen nach dem Börsengesetz. Danach gibt es für T-Aktionäre, die ihre Papiere im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben, keine Chance mehr auf Schadenersatz. Diese Frist gilt zwar nicht für die bereits eingereichten Klagen. Aber Aktionäre, die noch nicht geklagt haben, geraten in Zeitnot. Denn die börsengesetzlichen Prospekthaftungsansprüche für den dritten Börsengang verjähren am 27. Mai 2003. Für die Tranchen eins und zwei ist die Frist bereits abgelaufen. Das Verstreichen der Verjährungsfrist ist für die Telekom und den Bund eine Chance, „den Schaden zu begrenzen“, sagt Braun.

Anleger-Anwalt Andreas Tilp erwartet jedoch, dass jetzt Bewegung in die Telekom- Prozesse kommt. Endlich. Bisher hätte der Bund alles getan, um die Angelegenheit zu verzögern. „Die Leichen liegen beim Bund“, sagt Tilp. Mit den ersten Prospekthaftungs- verfahren vor dem Landgericht Frankfurt rechnet der Anwalt noch in diesem Sommer. Tilp sieht aber auch für die Fälle, deren Verjährungsfrist nun droht, noch Möglichkeiten: Statt der börsengesetzlichen Prospekthaftung könnten die Aktionäre Schadenersatz nach Paragraf 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Paragraf 264a Strafgesetzbuch (Kapitalanlagebetrug) fordern. Vorteil dieser Lösung: Der Anspruch verjährt deutlich später. Die Anleger haben damit zwar ihre Prozesse noch nicht gewonnen – aber zumindest Zeit. hej/vis
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