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Wette auf den Tod von US-Bürgern

Deutscher Anleger klagt gegen die Deutsche Bank
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Berlin - Er klagt nicht, weil die Wette unmoralisch ist. Er klagt, weil die Wette zu wenig Profit abwirft. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate geht im Auftrag eines Anlegers juristisch gegen die Deutsche Bank vor, weil ihre beiden geschlossenen Kompass-Life-Fonds weniger lukrativ sind, als prognostiziert worden war. Diese Fonds kaufen die Lebensversicherungspolicen von US-Bürgern auf und spekulieren darauf, dass diese früh sterben. Sterben sie tatsächlich vor der Zeit, ergibt sich ein Profit.

Wehe, sie tun das nicht. Eine Sprecherin der Deutschen Bank bestätigte am Freitag, dass in dieser Sache eine Klage eingegangen sei. Sie bestätigte auch, dass die Fonds, die im Jahre 2005 aufgelegt wurden, bisher keine Gewinne ausgeschüttet haben. Als Ursache nannte sie, dass die Lebenserwartung gestiegen sei.

Grundlage der Fonds sind Lebenserwartungsgutachten. Diese Gutachten arbeiten auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen, die sich in der Vergangenheit oft als falsch erwiesen haben. Die beiden geschlossenen Fonds hatten bei deutschen Anlegern zusammen 535 Millionen Euro eingesammelt. Das Mitleid mit den Anlegern, die solche Fonds zeichnen, dürfte sich in Grenzen halten, zumal es schon im Zeichnungsjahr 2005 Berichte unter anderem im „Handelsblatt“ gab, wonach der Markt für solche Geschäfte eng würde.

Lukrativ war das Aufkaufen von Lebensversicherungen vor allem zu einer Zeit, als in den USA Menschen mit Aids noch keine Chance auf Rettung hatten. Damals brauchten die Erkrankten Geld für ihre medizinische Versorgung und verkauften deshalb ihre Lebensversicherungen, die für Käufer ein sicherer Gewinn waren.

Die jetzige Klage gegen die Deutsche Bank fällt in eine Zeit, da die Fondsbranche von vielen schlechten Nachrichten gebeutelt wird. So mussten in dieser Woche zwei milliardenschwere offene Immobilienfonds geschlossen werden, der Degi International und der Axa Immoselect.

Die Deutsche Bank hat den Anlegern ihrer Kompass-Life-Fonds angeboten, die Anteile für 80 Prozent ihres damaligen Werts zurückzukaufen. Zu wenig, sagt der Kläger. Andreas Oswald



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.11.2009)
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