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siemens feldmayer

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AUB-Prozess: Verteidiger wollen Freispruch für Ex-Siemens-Vorstand

Im Prozess um verdeckte Millionenzahlungen des Technologiekonzerns Siemens an die Arbeitnehmerorganisation AUB hat die Verteidigung des früheren Siemens-Zentralvorstands Johannes Feldmayer auf Freispruch plädiert. Ihm wird Untreue und Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz vorgeworfen.

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung und der Untreue sei unbegründet, sagte Feldmayers Anwalt Martin Reymann-Brauer am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Zahlungen seien in der Zentralen Finanzabteilung unter Wissen der jeweiligen Finanzvorstände verbucht worden, "so dass der (damalige) Bereichsvorstand Feldmayer keinerlei, aber auch keinerlei Anlass hatte, an der steuerlichen Korrektheit der Zahlungen zu zweifeln".

Feldmayer habe 2001 mit seiner Unterschrift unter den Vertrag mit dem früheren AUB-Vorsitzenden Wilhelm Schelsky nur eine jahrzehntelange Praxis fortgesetzt, betonte Reymann-Brauer. Dem 52-jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, mit den verdeckten Zahlungen zum Aufbau der AUB Siemens-Gelder veruntreut und gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen zu haben. Siemens hätte die Gelder deshalb nicht als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen dürfen.

Durch die Förderung der AUB hätten sich für die Siemens AG verschiedene Vorteile ergeben, argumentierte Feldmayers Verteidiger Hans Kudlich. "Vorteile, die in ihrer Summe (...) sicherlich die Zahlungen, die an Herrn Schelsky geleistet worden sind, mehr als kompensiert haben." Die Verteidigung rechnet dennoch nicht mit einem Freispruch und setzt deshalb auf eine Bewährungsstrafe anstelle der geforderten dreieinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung des mitangeklagten Schelsky hatte vor ihrem Plädoyer angekündigt, eine Strafe von etwa einem Drittel der von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahre Haft zu fordern. (imo/dpa)

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