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Wirtschaft: Auch Billigflieger müssen zahlen Überbuchte Flüge gibt es oft

Man erscheint pünktlich am Schalter, will sein Gepäck einchecken – und erfährt dann, dass es keinen Platz mehr im Flieger gibt, obwohl man das richtige Ticket in der Hand hält. Grund: Überbuchung.

Man erscheint pünktlich am Schalter, will sein Gepäck einchecken – und erfährt dann, dass es keinen Platz mehr im Flieger gibt, obwohl man das richtige Ticket in der Hand hält. Grund: Überbuchung. Laut EUKommission sind davon pro Jahr rund 250 000 Passagiere betroffen. Die Fluggesellschaften überbuchen in der Hoffnung, dass nicht alle Passagiere tatsächlich auftauchen, um so die Flugzeuge optimal auszulasten.

Jedenfalls sind alle Airlines laut EU-Regelung dazu verpflichtet, Entschädigung zu zahlen – auch die Billigflieger: bisher 150 Euro bei Flügen bis zu 3500 Kilometer (75 Euro, falls man weniger als zwei Stunden später ankommt), 300 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer (150 Euro bei einer Verspätung von weniger als vier Stunden). Zusätzlich bekommt man wahlweise den Flug zurückerstattet oder darf zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt fliegen. Beim Warten auf den nächsten freien Flug muss Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft bezahlt werden. Eine neue Richtlinie der EU-Kommission könnte schon in diesem Jahr die Summen drastisch erhöhen. Bei Flügen zwischen 1000 und 3500 Kilometer würde die Entschädigung dann 400 Euro betragen.

Bei verspäteten Linienflügen sind die Regeln nicht so klar: Innerhalb Deutschlands muss die Entschädigung mit der Airline ausgehandelt werden. Hier sowie bei internationalen Flügen muss die Schuld klar nachweislich bei der Airline liegen. Pauschalurlauber müssen bis zu vier Stunden Verspätung hinnehmen, danach werden je Stunde fünf Prozent des Reisepreises erstattet. fw

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