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Wirtschaft: Auch ein Bausparvertrag zählt zum Eigenkapital

Drei Viertel der Bundesbürger träumen vom eigenen Haus oder sparen zumindest auf eine Eigentumswohnung.Bausparen und Fördermittel sind neben dem erforderlichen Eigenkapital der gängigste Weg zu diesem Ziel: So wurden in Deutschland bereits mehr als 33 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von über 1,2 Billionen DM abgeschlossen.

Drei Viertel der Bundesbürger träumen vom eigenen Haus oder sparen zumindest auf eine Eigentumswohnung.Bausparen und Fördermittel sind neben dem erforderlichen Eigenkapital der gängigste Weg zu diesem Ziel: So wurden in Deutschland bereits mehr als 33 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von über 1,2 Billionen DM abgeschlossen.Entsprechend groß war auch der Andrang bei der Tagesspiegel-Telefonaktion zum Thema Baufinanzierung.Fragen über Fragen - von der Abschlußgebühr über Bindungsfristen bis zur Zuteilung - beantworteten Jürgen Baier, Dieter-Reiner Matzner und Michael Rühle vom Verband der Privaten Bausparkassen.Über die Wohneigentumsförderung in Berlin und Brandenburg informierten die Expertinnen Irene Gärtner und Elvira Treute von der Investitionsbank Berlin (IBB).Was die Fachleute zur Finanzierung der eigenen vier Wände empfehlen, lesen Sie hier.

FRAGE: Ich habe einen Bausparvertrag, der erst in zwei Jahren zur Zuteilung kommt.Kann ich ihn trotzdem schon zur Finanzierung nutzen?

ANTWORT: Sie können Ihren Vertrag bereits jetzt zur Finanzierung einsetzen; fragen Sie bei Ihrer Bausparkasse nach einem Zwischenkredit.

FRAGE: Wie hoch ist die staatliche Eigenheimzulage für eine selbstgenutzte Wohnung?

ANTWORT: Für eine neugebaute Eigentumswohnung bekommen Sie die Eigenheimzulage von maximal 5000 DM pro Jahr, über einen Förderzeitraum von acht Jahren.Die Zulage beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt, sobald Sie eingezogen sind.

FRAGE: Ich bin Student, habe einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 10 000 DM.Bekomme ich die Wohnungsbauprämie? Kann ich den Vertrag später an meine Eltern übertragen, wenn sie bauen wollen?

ANTWORT: Die Vertragsübertragung ist möglich.Ihre Wohnungsbauprämie beantragen Sie über Ihre Bausparkasse.Die Wohnungsbauprämie für das Jahr 1996 können Sie noch bis Ende dieses Jahres beantragen.Wohnungsbauprämie bekommt, wer nicht mehr als 50 000 DM zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (alleinstehend) hat.

FRAGE: Wir wollen ein Haus bauen.Wieviel Eigenkapital brauchen wir?

ANTWORT: 20 bis 25 Prozent der Bausumme sollten an Eigenkapital vorhanden sein.Zum Eigenkapital gehören neben Sparguthaben und bezahlten Grundstücken auch Bausparguthaben und Eigenleistungen in gewissem Umfang.

FRAGE: Wielange bekomme ich denn für meine Kinder die Kinderzulage?

ANTWORT: Die Kinderzulage bekommen Sie normalerweise acht Jahre lang, ebenso lange wie die staatliche Eigenheimzulage.Voraussetzung ist allerdings, daß Ihre Kinder in dieser Zeit bei Ihnen wohnen und wirtschaftlich noch nicht selbständig sind.Änderungen müssen Sie umgehend dem Finanzamt mitteilen.

FRAGE: Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich ein Darlehen von der Investitionsbank Berlin?

ANTWORT: Wenn Sie Haus oder Wohnung selber nutzen wollen, Haus oder Wohnung neu sind und wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Eine individuelle Finanzierungsberatung können Sie kostenlos mit der Investitionsbank Berlin (IBB) unter Tel.21252660 oder 21252658 vereinbaren.

FRAGE: Ich habe gerade meine Ausbildung begonnen und würde nun gerne vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag anlegen.Mein Arbeitgeber zahlt jedoch keine vermögenswirksamen Leistungen.Was kann ich tun?

ANTWORT: Ist die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen nicht tarifvertraglich vereinbart, können Sie selbst einen Teil Ihres Lohnes oder Gehaltes vermögenswirksam anlegen.Vergessen Sie nicht, für die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.Ab nächstem Jahr bekommen Alleinstehende mit einem zu versteuerden Einkommen bis 35 000 DM noch die Sparzulage (bisher nur bis 27 000 DM).

FRAGE: Wir haben zwei Kinder und ein Jahresbruttoeinkommen von 120 000 DM.Welche Förderung bekommen wir von der IBB, wenn wir bauen wollen?

ANTWORT: Bei einer Familie mit zwei Kindern würden 90 Quadratmeter Wohnfläche mit je 4000 DM gefördert; das wären 360 000 DM zu einem Zinssatz von 3,9 Prozent.Pro Kind werden 0,5 Prozent abgezogen, das ergibt für Sie einen Zinssatz von 2,9 Prozent auf die Darlehenssumme von 360 000 DM plus 0,5 Prozent Verwaltungskosten plus 1,5 Prozent Tilgung.Das ergäbe eine monatliche Belastung von 1470 DM.In den ersten acht Jahren kommt die Sondertilgung durch die Eigenheimzulage von 5000 DM hinzu.Erkundigen Sie sich nach den Details der öffentlichen Finanzierung bei der IBB.

FRAGE: Kann ich meinen Bausparvertrag auf meine Schwester übertragen?

ANTWORT: Das ist grundsätzlich möglich.Will Ihre Schwester den Vertrag wohnwirtschaftlich nutzen, bleiben auch eventuell gezahlte staatliche Prämien erhalten.

FRAGE: Ich will mein Haus mit öffentlichen Mitteln finanzieren.Die IBB verlangt eine Angemessenheitsbescheinigung von mir.Was steht da drin?

ANTWORT: Diese Bescheinigung stellt Ihr Wohnungsamt aus.Es benötigt dazu Ihre Einkommensunterlagen.Die Angemessenheitsbescheinigung gibt Auskunft über Ihr Einkommen und die Familienangehörigen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz.Sie dient der IBB als Grundlage für die Bearbeitung Ihres Darlehensantrages und für die Einstufung in die Förderklasse.

FRAGE: Ich habe einen Bausparvertrag über 60 000 DM, jedoch erst 15 000 angespart.Jetzt möchte ich bauen.Soll ich den Vertrag teilen und die zugeteilte Summe zur Finanzierung einsetzen?

ANTWORT: Davon raten wir beim gegenwärtigen Zinsniveau ab.Besparen Sie den Vertrag weiter, nehmen Sie ein normales Hypothekendarlehen auf und lösen es dann mit dem zugeteilten Bausparvertrag ab.

FRAGE: Ich habe gehört, daß es in Berlin ab dem Jahr 2000 keine öffentliche Förderung mehr für privates Wohneigentum geben soll.Stimmt das?

ANTWORT: Davon ist uns bisher nichts bekannt.Wenn Sie bauen oder sich eine Eigentumswohnung kaufen wollen und öffentliche Mittel beanspruchen, sollten Sie das allerdings nicht auf die lange Bank schieben.Die Richtlinien werden jedes Jahr neu festgelegt.Deshalb gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Förderdarlehen.

FRAGE: Wir haben uns ein altes Haus gekauft und wollen es modernisieren.Bekommen wir die Eigenheimzulage?

ANTWORT: Für gebrauchte Immobilien bekommen Sie maximal 2500 DM pro Jahr, über acht Jahre.Wenn sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Verheiratete dürfen im Jahr der Beantragung und im Jahr zuvor nicht mehr als 480 000 DM an Gesamteinkommen haben.Die Kinderzulage beträgt 1500 DM pro Kind.Für die Modernisierung können Sie eventuell einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen und Bausparverträge einsetzen.

FRAGE: Ich bin alleinstehend und möchte mir eine Wohnung kaufen.Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen?

ANTWORT: Ist es eine neue Eigentumswohnung, also ein Erstbezug, erhalten Sie von der IBB ein zinsgünstiges Darlehen; die Eigenheimzulage von maximal 5000 DM wird zur Sondertilgung des öffentlichen Darlehens eingesetzt.

Fragen und Antworten zusammengestellt von Friderike Storz

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