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Wirtschaft: Auch Telekom, Tui und Eon schreiben ab

Weitere Milliarden-Steuerausfälle möglich /Hypo-Vereinsbank kritisiert Vodafone: Vorteil durch die „Hintertür erschlossen“

Berlin - Die umstrittenen Milliardenabschreibungen des Mobilfunkunternehmens Vodafone, die zu erheblichen Steuereinsparungen führen könnten, sind in ihrer Höhe einmalig, aber kein Einzelfall. Auch die Deutsche Telekom hatte im Herbst 2002 ihre Mobilfunkbeteiligungen in den USA neu bewertet und anschließend über 21 Milliarden Euro abgeschrieben. Andere Unternehmen wie der Energiekonzern Eon oder der Reisekonzern Tui korrigierten ebenfalls die bilanziellen Werte ihrer Firmenbeteiligungen. Dabei kam es aber nur zu Abschreibungen im einstelligen Milliardenbereich.

Während Politiker über den Fall Vodafone streiten, weisen Steuerexperten auf die Rechtmäßigkeit des Vorgangs hin. Der britische Mobilfunkkonzern hat bei den zuständigen Finanzbehörden so genannte Teilwertabschreibungen über 50 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Kauf der Mannesmann AG im Jahr 2000 beantragt. Grund waren die stark gefallenen Börsenkurse, die zu einer Neubewertung der Tochtergesellschaft führten. Diese Wertberichtigung will Vodafone nun mit seiner Steuerlast verrechnen. Kritik an diesem Vorgehen kam auch aus der Wirtschaft: Ein Sprecher der Hypo-Vereinsbank sagte dem Tagesspiegel: „Vodafone hat sich über den Weg einer Auslandsholding einen Steuervorteil durch die Hintertür erschlossen.“

Aus Sicht der Bundesregierung ist Vodafone ein Einzelfall, deshalb bedürfe es keiner Gesetzesänderung. Teilwertabschreibungen in dieser Größenordnung seien wegen der Änderungen des Steuerrechts zudem nicht mehr möglich, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Unternehmen müssen die Firmenwerte in ihren Bilanzen regelmäßig überprüfen und aktualisieren. So hat der Reisekonzern Tui im Zuge seiner Expansion mehrere große Reiseveranstalter für insgesamt rund sechs Milliarden Euro zugekauft. Dabei wurden oft strategische Preise bezahlt, mehr als die neuen Töchter wirklich wert waren. Seit 1997 hat die Tui daher 1,6 Milliarden Euro abgeschrieben. Ein anderes Beispiel ist der Stromkonzern Eon. Der britische Stromversorger Powergen wurde zu teuer gekauft. Von den 8,1 Milliarden Euro Übernahmepreis wurden per Abschreibung 2,4 Milliarden Euro an Wert wieder aus der Bilanz gestrichen. Allianz konnte dagegen nach eigenen Angaben steuerlich kaum von der Übernahme der Dresdner Bank profitieren. Eine Konzernsprecherin wies darauf hin, dass für das Kaufjahr 2001 nur ein geringer Betrag abgeschrieben wurde. In den Folgejahren sei die Höhe der Abschreibungen wegen der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes nicht mehr relevant gewesen.

Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, nach Übernahmen oder Fusionen die Firmenwerte in ihren Bilanzen zu berichtigen. Die bekannteste Variante sind „Goodwill-Abschreibungen“. Dabei war der Kaufpreis für eine Firma von vornherein höher als der tatsächliche Wert. Manchmal wird erst Jahre nach der Übernahme festgestellt, dass sich der Wert der neuen Tochter vermindert hat. Maßstab dafür kann – wie im Fall Vodafone – der Börsenkurs sein. Die Firmen können den Wertverlust aber auch anhand revidierter Geschäftserwartungen beziffern. Auch dann ist die neue Tochter in der Bilanz zu hoch bewertet. Den Käufern bleibt dann nichts anderes übrig als Teilwertabschreibungen oder Sonderabschreibungen vorzunehmen, damit am Ende realistische Firmenwerte in der Bilanz stehen. Alle Maßnahmen mindern den Unternehmensgewinn und reduzieren letztlich die Steuerlast.

Bis Ende 2003 konnten in Deutschland erzielte Gewinne mit Verlusten sogar auf Null gedrückt werden. Diese Regelung will Vodafone jetzt nutzen. Durch Gesetzesänderungen gilt sei diesem Jahr eine Mindestgewinnbesteuerung. Danach müssen 40 Prozent des Gewinns versteuert, maximal 60 Prozent dürfen mit Verlusten verrechnet werden.

Nicole Adolph, Dieter Fockenbrock

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