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Wirtschaft: Aufruf zu weiteren Verfassungsklagen

Wirtschaft, Banken, Aktionärsschützer und die SteuerGewerkschaft haben die Regierung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aufgefordert, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Besteuerung privater Kapitalanlagen vorzulegen. Der Karlsruher Richterspruch solle als Aufforderung verstanden werden, eine umfassende Abgeltungssteuer für Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne mit einem moderaten Steuersatz einzuführen, hieß es.

Wirtschaft, Banken, Aktionärsschützer und die SteuerGewerkschaft haben die Regierung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aufgefordert, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Besteuerung privater Kapitalanlagen vorzulegen. Der Karlsruher Richterspruch solle als Aufforderung verstanden werden, eine umfassende Abgeltungssteuer für Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne mit einem moderaten Steuersatz einzuführen, hieß es.

Anlegerschützer und die Steuer-Gewerkschaft riefen zu Verfassungsklagen gegen die Spekulationssteuer auf, die seit 1999 erhoben wurde. Das Gericht hatte nur die 1997 und 1998 erhobene Steuer für nichtig erklärt. „Wir empfehlen allen Steuerzahlern, die in den Jahren danach Spekulationsgewinne versteuert haben, zu klagen“, sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuer-Gewerkschaft, dem Tagesspiegel. „An den strukturellen Erhebungsdefiziten, die das Gericht bemängelt, hat sich nichts geändert.“ Die Bundesregierung wisse offenbar nicht, „wie es bei den Finanzämtern zugeht“, sagte Ondracek. Unterstützt wird die Forderung nach weiteren Verfassungsklagen von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Sobald wir einen oder mehrere konkrete Steuerfälle vorliegen haben, werden wir eine Verfassungsklage unterstützen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker dieser Zeitung. „Die Spekulationssteuer muss abgeschafft werden.“ Hocker forderte eine Rückzahlung der Spekulationssteuer.

Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) sagte, die meisten Steuerzahler, die 1997 und 1998 Gewinne versteuert haben, könnten keine Rückforderungen an den Fiskus stellen. Sie schätzt, dass rund 98 Prozent der Steuerbescheide bestandskräftig sind. Rückforderungen sind nur möglich, wenn der Bescheid unter Vorbehalt ausgesprochen wurde oder ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren anhängig ist. DSW und Steuer-Gewerkschaft raten Steuerzahlern, Widerspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen.

Nach Ansicht des Zentralen Kreditausschusses, in dem die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind, bietet eine Abgeltungssteuer die Chance, ein von den Bürgern wieder akzeptiertes Steuerrecht zu schaffen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hatte einem Gesetzentwurf zur Ertragsbesteuerung aber eine Absage erteilt. Nachdem sich die Union nicht auf eine Position zur Kapitalertragsbesteuerung geeinigt hatte, sieht sich Eichel nicht mehr an sein Versprechen im Vermittlungsausschuss gebunden, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Abgeltungssteuer vorzulegen. Weil eine solche Steuer – im Gespräch war ein Satz von 25 Prozent – Spitzenverdiener entlastet hätte, signalisiert die SPD-Fraktion der Regierung seit Wochen, ihr sei gar kein Gesetz lieber. Die Union sei schuld, dass bis heute keine „eindeutige verfassungsmäßige Lösung“ vorliege, betonte SPD-Finanzexperte Joachim Poß am Mittwoch. mot/asi

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