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Wirtschaft: Aufsichtsbehörde ermittelt gegen Krankenkassenvorstände

Nach der massiven Kritik an den Gehältern der Krankenkassen-Chefs geht das Bundesversicherungsamt (BVA) nun gegen mehrere gesetzliche Kassen vor. Gegen zwei Kassen wurde bereits Klage eingereicht.

Berlin/Hamburg (12.03.2005, 16:32 Uhr) - Die Kontrollbehörde schätze die Managergehälter bei mindestens drei Kassen als «deutlich überhöht» ein, berichtet der «Spiegel» unter Berufung auf BVA-Chef Rainer Daubenbüchel. Gegen zwei Kassen habe man Klage eingereicht. Parallel dazu wird die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Vorstands-Bezüge zum Zankapfel. «Derzeit führen wir 23 Klagen gegen Kassen, die ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nicht nachgekommen sind», sagte Daubenbüchel dem Magazin «Focus». Die Techniker Krankenkasse kündigte an, sie halte die Pflicht für verfassungswidrig und wolle klagen.

Nach Angaben der «Bild am Sonntag» verlangt die BVA eine Gehaltskürzung beim Chef der IKK Schleswig-Holstein, Ralf Hermes. Er erhalte derzeit rund 272.000 Euro im Jahr, weil er zusätzlich Chef der IKK Mecklenburg-Vorpommern, der IKK Direkt und des IKK Landesverbandes Nord sei. Das Blatt beruft sich auf einen internen Bericht des Gesundheitsministeriums für den Gesundheitsausschuss des Bundestages. Ermittlungen liefen auch gegen die bundesweit größte Betriebskrankenkasse Deutsche BKK (rund 1,1 Millionen Versicherte), bestätigte das Versicherungsamt der «Frankfurter Rundschau» («FR»/Samstag). Ein Sprecher der Kasse habe sich «überrascht» geäußert und das feste Chef-Salär von 180.000 Euro - ein Bonus könnte hinzukommen - als «im Durchschnitt» bezeichnet.

Insgesamt hat das Amt laut «Bild am Sonntag» 50 Kassen wegen der Vorstandsgehälter abgemahnt, 22 Kassen klagten dagegen. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte am Samstag der dpa, es gebe ein Schreiben an den Parlamentsausschuss zum Zwecke einer Unterrichtung. Details nannte sie nicht. Laut «FR» rügt das Ressort von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) auch die Veröffentlichungspraxis für Gehälter als «unbefriedigend». Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen die gesetzlichen Kassen die Zahlungen offen legen.

Dagegen will die Techniker Krankenkasse mit ihrem Vorstandsvorsitzenden Norbert Klusen klagen. «Es ist nicht einzusehen, warum Sparkassenvorstände oder die Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender ihre Gehälter nicht publizieren müssen», begründete er das Vorhaben im «Focus». Die Kasse halte das Gesetz für verfassungswidrig. Klusen betonte, es gehe ihm nicht darum, sein eigenes Gehalt zu verschweigen. Dies habe im Jahr 2004 wie im Vorjahr bei 216.730 Euro gelegen.

Der Chef der Barmer-Ersatzkasse, Eckart Fiedler, hat die Gehaltserhöhungen für Kollegen anderer Krankenkassen kritisiert. «Es ist in dieser Zeit nicht passend, die Gehälter von Vorständen der Krankenkassen zu erhöhen. Ich bedauere, dass es dazu gekommen ist», sagte er der «Welt am Sonntag». Er betonte jedoch, die Mehrheit der Vorstände hätte 2004 keine Erhöhung der Bezüge erhalten.

BVA-Chef Daubenbüchel will sich laut «Spiegel» mit den Kontrollbehörden in den Bundesländern zusammensetzen, um Doppel- und Dreifachbezüge einiger Manager zu untersuchen. Unterstützt werde er von Ulla Schmidt. «Ich halte es wirklich für schändlich, wenn man argumentiert, dass jemand drei Vorstandsgehälter brauche, weil er insgesamt drei kleinen Kassen vorstehe», wird die Ministerin zitiert. (tso) ()

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