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Wirtschaft: „Aufsichtsräte in Deutschland sind zu groß“

Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme will mehr Transparenz und fordert Offenlegung der Vorstandsgehälter

Herr Cromme, das Ansehen der Manager ist derzeit nicht besonders. Zu Recht?

Der Vorwurf ist mir zu pauschal. Es ist nicht gerechtfertigt, einen ganzen Berufsstand wegen einiger „schwarzer Schafe“ in Sippenhaft zu nehmen. Das Gütesiegel „Made in Germany“ mit all dem unternehmerischen Erfolg, der dahinter steht, kommt schließlich nicht von ungefähr. Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass einige Managergehälter Höhen erreicht haben, die durch objektive Kriterien nur noch schwer zu rechtfertigen sind. Daher ist die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung so wichtig.

Kritiker sagen, das bringt nichts.

Eine öffentliche Darstellung individueller Gehälter hat auch präventiven Charakter, nämlich zu hohe Gehälter im Einzelfall zu verhindern.

Die Justizministerin ist mit der Transparenz bei Managergehältern unzufrieden.

Es gibt klare Signale aus Berlin, die Offenlegung der Vorstandsbezüge gesetzlich zwingend vorzuschreiben. Auch die EU-Kommission hat weit reichende Vorschläge zu diesem Punkt vorgelegt. Zurzeit wird die Kodex-Empfehlung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung von elf der 30 Dax-Unternehmen befolgt, wobei nur zwei die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden ausweisen. Das ist zuwenig, um eine gesetzliche Regelung auf Dauer zu vermeiden.

Die deutschen Manager haben also ihre Chance verpasst?

Bei der Frage nach persönlicher Offenlegung der Bezüge geht es einzig und allein um die Angemessenheit und Transparenz der Gehälter und nicht etwa darum, eine Neiddiskussion vom Zaun zu brechen. Und wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass die Offenlegung der Gehälter in vielen Nachbarländern gängige Praxis ist. Deshalb empfehle ich, die Bezüge zügig freiwillig auszuweisen und nicht abzuwarten, bis der Gesetzgeber dies zwingend und detailliert vorschreibt.

Viele lassen beim Governance-Kodex einfach weg, was ihnen nicht passt. Was bringt der Kodex dann noch?

Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass der Kodex nur als „Gesamtpaket“ Sinn macht. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Unternehmen alle Empfehlungen und Anregungen des Kodex umsetzten. Dennoch muss nicht jede Abweichung ein Zeichen schlechter Corporate Governance sein - insbesondere bei einer unternehmens- oder branchenspezifischen Begründung der Abweichung.

Kritik gibt es auch an der Qualität der Aufsichtsräte. Sind die Gremien zu groß?

Ja, denn die Erfahrung zeigt, dass die Aufsichtsräte in Deutschland zu groß sind, um effizient zu arbeiten und ihrer größer gewordenen Verantwortung gerecht zu werden. Wenn in den Aufsichtsratssitzungen heute bis zu 30 Personen - Aufsichtsräte, Vorstände, Protokollführer - an einem Tisch sitzen, dann ist eine effiziente und vertrauliche Diskussion längst nicht mehr möglich. Hier muss der Gesetzgeber, und allein der ist zuständig, für die notwendigen Änderungen sorgen.

Wie lange halten wir noch die Mitbestimmung in den Aufsichtsräten durch?

Zunächst einmal: Die lange Tradition und die Verdienste der Mitbestimmung in Deutschland sind unbestritten, auch wenn sie nie ein Exportartikel war und es wohl auch nie in die internationale Best Practice Liga schaffen wird. Zweifellos hat die Mitbestimmung durch die frühzeitige Information der Arbeitnehmer über wichtige Unternehmensentscheidungen zum sozialen Frieden in Deutschland beigetragen. Aber die Welt hat sich geändert und der nationale Blickwinkel ist dem internationalen gewichen. Aus dieser Perspektive muss auch die Mitbestimmung neu betrachtet werden.

Die Fragen stellte Dieter Fockenbrock.

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