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Wirtschaft: Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, kontrolliert und berät laut Aktiengesetz den Vorstand einer Aktiengesellschaft (siehe nebenstehenden Artikel). Der Vorstand führt die Geschäfte der AG.

Der Aufsichtsrat bestellt, kontrolliert und berät laut Aktiengesetz den Vorstand einer Aktiengesellschaft (siehe nebenstehenden Artikel). Der Vorstand führt die Geschäfte der AG. Die Mitgliederzahl des Aufsichtsrats schwankt je nach Größe des Unternehmens zwischen drei und 21 Mitgliedern. Weil das Gremium keinen direkten Einfluss auf die Unternehmensleitung haben darf, dürfen beide Funktionen nicht gleichzeitig ausgeübt werden. In deutschen Aufsichtsräten sitzen oft ehemalige Mitglieder des Vorstands. Zudem setzt sich der Rat noch aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und – wie im Falle der Deutschen Bahn AG – zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Wahl dieser Vertreter erfolgt durch die Belegschaft. sök

LEXIKON

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