zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ausgleich für Filialen und Briefkästen

Die Deutsche Post ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Dienste überall in Deutschland anzubieten. In der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat der Bund zum Beispiel festgelegt, in welchem Abstand Briefkästen aufgestellt und Filialen eingerichtet werden müssen.

Die Deutsche Post ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Dienste überall in Deutschland anzubieten. In der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) hat der Bund zum Beispiel festgelegt, in welchem Abstand Briefkästen aufgestellt und Filialen eingerichtet werden müssen. Als Ausgleich hat die Post derzeit noch ein Monopol bei Briefsendungen bis 50 Gramm . Außerdem sind Sendungen bis zwei Kilo und alle Produkte für Privatkunden – inklusive Pakete bis 20 Kilo – von der Mehrwertsteuer befreit. Die Regelungen sind allerdings per Postgesetz bis zum 31.12.2007 befristet. Was danach kommt, ist von der Politik noch nicht festgelegt worden. hop

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false