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Außenwirtschaftsgesetz: Bund errichtet Hürden für Investoren

Das Kabinett beschließt ein neues Außenwirtschaftsgesetz. Danach müssen Investoren aus dem Ausland künftig mit Kontrollen durch die Bundesregierung rechnen, wenn sie bei deutschen Unternehmen einsteigen wollen.

Berlin - Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, die darauf abzielt, unerwünschten Geldgebern den Einfluss auf deutsche Firmen zu verwehren. Während Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) beteuerte, das Gesetz werde Investitionen in Deutschland nicht behindern, kam von der Wirtschaft massive Kritik.

Die Novelle soll verhindern, dass vor allem finanzstarke Fonds mehr als 25 Prozent der Stimmanteile deutscher Firmen bekommen. Die Regierung will so verhindern, dass sensible Branchen wie Energieversorger unter fremde Kontrolle kommen. Als unbedenklich gelten Geldgeber aus der Europäischen Union sowie aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein. Die Pflicht, eine Übernahme anzuzeigen oder genehmigen zu lassen, besteht nicht. Die Regierung kann aber bis zu drei Monate nach der Transaktion ihr Veto einlegen, sofern sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sieht. Das Gesetz soll 2009 in Kraft treten. Bislang konnte die Regierung nur eingreifen, wenn Rüstungsfirmen betroffen waren.

Glos erklärte in Berlin, Deutschland werde weiterhin um ausländisches Kapital werben und habe „gute Erfahrungen“ mit Investoren aus dem Ausland gemacht. Unter seiner Regie würden Prüfungen „sehr zurückhaltend gehandhabt“. Die Wirtschaft lehnte das Vorhaben ab. Der Bundesverband der Deutschen Industrie argumentierte, die Pläne verstießen gegen EU-Bestimmungen. „Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, riskiert Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof“, warnte Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Der Bundesverband Deutscher Banken warnte, der freie Kapitalverkehr dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, „denn daraus resultiert ein Gutteil der deutschen Innovationskraft“.

Auch andere Industrieländer sind um Kontrollen bemüht. Seit Oktober 2007 kann der US-Präsident ausländische Investitionen direkt verhindern, wenn diese die „nationale Sicherheit“ der USA gefährden. Laut Alexander von Hopfgarten von der Bundesagentur für Außenwirtschaft müssen Unternehmen, die in Chemie, Halbleitertechnik, Telekommunikation oder Energie investieren wollen, mit aufwendigen Prüfungen rechnen.

Auch Japan und Frankreich achten laut Gregor Wolf vom Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels auf ausländische Investitionen. In Japan können auch negative wirtschaftliche Auswirkungen ein Ablehnungsgrund sein. „Alle Länder haben schwammige Formulierungen in ihren Gesetzen und verunsichern damit Investoren“, sagte Wolf. Die französische Regierung habe die Übernahme von Danone durch den US-Konzern Pepsico sogar mit der Begründung verhindert, sie gefährde die Gesundheit und die Lebenskultur in Frankreich. Carsten Brönstrup/Frederic Spohr

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