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Wirtschaft: Babyrenten werden erhöht

So stark das Rentenreformgesetz 1999 auch in das Gefüge der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, für Mütter - oder an ihrer Stelle für Väter - bringt das neue Recht bereits zum 1.Juli 1998 gleich dreifach Verbesserungen.

So stark das Rentenreformgesetz 1999 auch in das Gefüge der gesetzlichen Rentenversicherung eingreift, für Mütter - oder an ihrer Stelle für Väter - bringt das neue Recht bereits zum 1.Juli 1998 gleich dreifach Verbesserungen.

Mehr Babyrente: Die aus Kindererziehungszeiten resultierende Rente beträgt derzeit 35,58 (neue Länder: 30,38) DM pro Monat, bei Geburten seit 1992 das Dreifache: 106,74 bzw.91,14 DM.Das entspricht 75 Prozent der Rente, die sich aus den Durchschnittsbeiträgen aller Rentenversicherten ergibt.Zum 1.Juli 1998 steigt der Satz von 75 auf 85 Prozent, was Rentenbeträge von 40,50 (34,74) DM monatlich zur Folge hat, bei Geburten seit 1992 das Dreifache; die nächste Steigerung steht zum 1.Juli 1999 auf 90 Prozent ins Haus, was eine Babyrente von 42,89 (36,78) DM im Monat zur Folge hat.Der Endstand ist am 1.Juli 2000 erreicht; dann steigen die Babyrenten auf 47,65 (40,87) DM, tatsächlich werden sie aber wegen der zwischenzeitlichen Rentenanhebungen höher sein.Für nach 1991 geborene Kinder gilt das jeweils mal drei.

Beschäftigung und Babyrente vertragen sich: Bisher ging eine Rentenanwartschaft wegen der Erziehung eines Kindes im ersten Lebensjahr (bei Geburten seit 1992: der ersten drei Jahre) ins Leere, wenn die Mutter in dieser Zeit arbeitete und vom Lohn oder Gehalt Beiträge aufs Rentenkonto kamen, die so hoch waren wie 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten.Waren die aufgrund des Arbeitsverhältnisses gezahlten Rentenbeiträge geringer, so gab es nur die Differenz als Babyrente.Das ändert sich zum 1.Juli 1998.Nun werden beide Beträge zusammengezählt.Gekürzt wird nur noch insoweit, als Babyrente plus Rente aus dem Arbeitsverdienst den höchsten Satz, das sind rund 190 Prozent des Durchschnittsverdienstes, übersteigen.

Weniger Krankenkassenbeitrag: Rentnerinnen und Rentner müssen, wenn sie als "freiwillig Versicherte" einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, oft Beiträge zahlen, die bei einer Rentenhöhe von knapp über 620 (520) DM pro Monat bis zu einem Drittel ihrer Rente aufzehren, weil die Krankenkassen Mindestbeiträge erheben müssen.Der 1.Juli 1998 ist auch für diese Rentner ein wichtiges Datum.Dann zählen nämlich Rententeile, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, nicht mehr als Einkommen.Das bedeutet, daß zum Beispiel eine Rentnerin, in deren Rente von 625 (525) DM pro Monat ein "Babyjahr" berücksichtigt wurde, nur noch ein anrechenbares Einkommen von nicht mehr als 620 (520) DM im Monat hat - mit der Folge, daß sie durch ihren Ehemann kostenfrei in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein kann.Ihre Rente "erhöht" sich dadurch um die erwähnten 200 (180) DM monatlich.Allerdings: Für pflichtversicherte Rentner bleibt alles beim alten.

Wichtig: Die höheren Babyrenten werden von den Rentenversicherungsanstalten automatisch gezahlt, ohne daß ein Antrag nötig wäre.Wo aber der Krankenkassenbeitrag sinken soll, da empfiehlt sich ein Besuch bei der Krankenkasse.

WOLFGANG BÜSER

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