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Bahn: Entschädigung für Verspätung auch im Nahverkehr

Bei langen Verspätungen sollen Bahnkunden wie jetzt schon im Fernverkehr künftig auch im Nahverkehr ein einklagbares Recht auf Entschädigung bekommen.

Berlin/Lübeck - Dazu ist zunächst vom 28. Mai an ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein geplant, das die Bahn und die Landesregierung am Freitag in Lübeck vorstellten. Dort erhalten die Fahrgäste dann 25 Prozent des Preises erstattet, wenn ihr Regionalzug mehr als eine Stunde zu spät ist. Bei mehr als zwei Stunden gibt es die Hälfte zurück. Es wird kein Bargeld gezahlt, sondern ein Gutschein ausgegeben.

Wenn sich das Modell bewähre, solle es auf alle Bundesländer ausgedehnt werden, sagte der Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn, Karl-Friedrich Rausch. Voraussetzung dafür sei auch, dass die Länder auf die bislang fälligen Strafzahlungen bei Verspätungen verzichteten. "Das System muss für uns bezahlbar bleiben und darf nicht zur Erhöhung der Fahrpreise führen." Zu den erwarteten Kosten machte er keine Angaben.

Im Fernverkehr haben Fahrgäste seit Oktober 2004 einen Entschädigungsanspruch. Bei 300.000 Reisenden täglich würden dabei rund 900 Gutscheinkarten ausgegeben, berichtete Rausch. Bei dem Test im nördlichsten Bundesland sind Schülerzeitkarten, das Schleswig-Holstein-Ticket und das Schönes-Wochenende-Ticket von der Entschädigungsregelung ausgenommen. Auch wer in Hamburg seinen Anschluss an einen Fernzug verpasst, geht leer aus. Bei diesen so genannten Reiseketten sei der Urheber der Verspätung nur mit großem organisatorischem Aufwand zu ermitteln, sagte Rausch.

Verbraucherschützer lobten den Vorstoß, meldeten aber auch Kritik an: "Natürlich ist das zu begrüßen", sagte der Verkehrsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding. "Das ist eine alte Forderung. Die Frist von 60 Minuten ist aber zu lang. Welcher Nahverkehrszug kommt schon eine Stunde zu spät?" (tso/dpa)

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