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Wirtschaft: Bahn gegen generelle Entschädigung bei Verspätungen Verbraucherministerin Künast

fordert transparentere Bedingungen

Berlin (hop). Die Deutsche Bahn sieht keinen Grund, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Das sagte Gunnar Meyer, BahnSprecher für Personenverkehr, am Montag dem Berliner Tagesspiegel. Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte in einem Zeitungsinterview gefordert, die Bahn brauche bessere allgemeine Geschäftsbedingungen und Regeln. Vor allem kritisierte sie, dass Bahn-Kunden weiter bei Schäden durch Verspätungen vor allem auf die Kulanz des Konzerns angewiesen seien.

Während der Weihnachtszeit hatte die Bahn Taxi- und Entschädigungsgutscheine ausgegeben, als durch den heftigen Wintereinbruch Züge auf der Strecke blieben. Bei einer Verspätung von 30 Minuten gibt es für Bahn-Kunden einen Gutschein über zehn, nach 90 Minuten über 25 Euro. Einklagbar sind die meisten Leistungen jedoch nicht. Meyer sagte, es gebe gute Gründe für die Kulanz. Es gelte das Verursacherprinzip: „Die Bahn kann nicht jedes Mal zahlen, wenn ein Lkw auf einem Bahnübergang stehen geblieben ist.“ Müsste die Bahn ihre Kunden in jedem Fall entschädigen, „würde das viel Geld kosten“. Das müsste dann auf die Ticketpreise umgelegt werden – und sie verteuern.

Beim neuen Preissystem gebe es keinen Dissens zwischen Künast und der Bahn, sagte der Sprecher. „Das Preissystem ist gerade vier Wochen im Markt. Für solide Auswertungen braucht man jedoch ein Jahr.“ Künast hatte zwar eine Überprüfung des neuen Tarifsystems gefordert – allerdings ebenfalls erst nach einem Jahr. Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe stellte sich am Montag hinter die Bahn und forderte Kritiker zu größerer Gelassenheit auf.

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