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Wirtschaft: Bahn muss nicht zahlen

Kein Anspruch bei Verspätungen

Frankfurt (Main ) (dpa). Kunden der Deutschen Bahn haben bei Verspätungen weiterhin keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Haftungsausschluss der Eisenbahnverkehrsverordnung aus dem Jahr 1938 sei weiterhin geltendes Recht, hat das Landgericht Frankfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es lehnte die Klage eines Bonner Ehepaars ab, das wegen einer Zugverspätung in Frankfurt ihr Flugzeug nach Mexiko verpasst hatte. Die DB Reise und Touristik AG hatte sich geweigert, die zusätzlich entstandenen Kosten von rund 800 Euro zu übernehmen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz (Az.: 2-1 S 131/03). Die Bahn entschädigt ihre Kunden bislang aus Kulanzgründen mit Gutscheinen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat der Bundesregierung zugesagt, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernverkehr einklagbare Ansprüche aufzunehmen. Darüber laufen Verhandlungen.

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